Aufgrund der weiterhin dynamischen Ausbreitung der Newcastle-Krankheit (auch bekannt als „atypische Geflügelpest“) hat das Bezirksamt Pankow eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.
Ab dem 16. Mai 2026 sind im gesamten Bezirk Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen sowie ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Tauben (z.B. Taubenauflässe) bis auf Weiteres verboten.
Geflügelhalterinnen und -halter sind zudem verpflichtet, auffällige Tierverluste oder deutliche Veränderungen der Legeleistung oder Gewichtsentwicklung unverzüglich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu melden.
Die hochansteckende Viruserkrankung tritt am häufigsten bei Hühnern und Puten auf, kann aber auch andere Geflügelarten sowie Zier- und Wildvögel betreffen. Neben tiergesundheitlichen Auswirkungen sind mit einem Ausbruch regelmäßig erhebliche wirtschaftliche Schäden verbunden. Die Einschleppung des Virus in einen Bestand erfolgt vor allem über zugekaufte Tiere, direkten Tierkontakt oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Futter oder kontaminierte Gegenstände (z.B. Schuhwerk, Stallgeräte, Transportkisten). Gerade Veranstaltungen mit Geflügel oder sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (u.a. Tauben) bergen deshalb ein besonderes Risiko, weil dort Tiere aus unterschiedlichen Haltungen sowie Menschen, Transportmittel und Ausrüstungsgegenstände zusammentreffen.
Die Allgemeinverfügung tritt am 16. Mai 2026 in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts Pankow zu finden:
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/veterinaer-und-lebensmittelaufsicht/