Fußball-Übertragung in Schankvorgärten ist genehmigungspflichtig

Pressemitteilung vom 31.05.2024

Für die Übertragung von Fußball-Spielen in Schank- und Speisewirtschaften einschließlich der genehmigten Außengastronomie zur Nachtzeit und an Sonntagen ist eine Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin im Umwelt- und Naturschutzamt einzuholen.

Erleichtertes Verfahren
Um den Gastronominnen und Gastronomen im Bezirk Pankow die Einholung einer solchen Genehmigung zu erleichtern, wurde eine diesbezügliche Allgemeinverfügung erlassen. Ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt so ein individuelles Genehmigungsverfahren, sofern das Vorhaben von der Allgemeinverfügung erfasst ist.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Umwelt- und Naturschutzamtes.