Werbekärtchen an Autofenstern anzubringen ist nicht erlaubt - Sünder ertappt

Pressemitteilung vom 16.02.2024

Das Pankower Ordnungsamt hat eine Person ertappt, die ohne Erlaubnis Werbekärtchen an parkenden Autos angebracht hat. Den Sünder erwartet jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Die unerlaubte Verteilung von Werbekarten an Kraftfahrzeugen beschränkt sich nicht nur auf den Bezirk Pankow, sondern stellt ein berlinweit zu beobachtendes Phänomen dar. Die damit einhergehende Verunreinigung des öffentlichen Raums führt zu zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung und beschäftigt regelmäßig auch die zuständigen Behörden.
“Am 11. Januar dieses Jahres gelang es den Dienstkräften des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) in der Kissingenstraße eine männliche Person aufzugreifen, die entsprechende Werbekärtchen zum Ankauf von Kraftfahrzeugen an den dort abgestellten Personenkraftwagen anbrachte, ohne hierfür eine Erlaubnis vorweisen zu können”, erklärt Manuela Anders-Granitzki, Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum. “Im Zuge dessen wurden insgesamt 1.659 Werbekarten sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach dem Straßenreinigungsgesetz eingeleitet“, so die Stadträtin weiter.

Geldbuße von bis zu 10.000 Euro
Die Platzierung von Werbekarten an parkenden Autos stellt eine erlaubnispflichtige Verteilung von Werbematerial auf Straßen im Sinne von § 8 Absatz 2 des Straßenreinigungsgesetzes dar. Eine solche Erlaubnis soll generell nur dann erteilt werden, wenn der Veranstalter sich verpflichtet, die zu erwartende Verschmutzung der Straßen zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Mangels entsprechender Anträge bzw. Verpflichtungserklärungen von „Veranstaltern“ werden die hierfür erforderlichen Erlaubnisse generell nicht erteilt. „Eine Verteilung von Werbekärtchen ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann“, informiert die Stadträtin.
Nach der „Zero-Waste-Strategie“ des Landes Berlin gilt es, die Abfallvermeidung konsequent auszubauen und die zur Herstellung von Produkten eingesetzten Rohstoffe nachhaltig wiederzuverwenden. Die verteilten Werbekarten entsprechen diesem Leitgedanken nicht, da die zumeist laminierten Karten nicht in den Papier-Stoffkreislauf zurückgeführt werden können und zudem regelmäßig den öffentlichen Raum verunreinigen.

Laminierte Werbekärtchen nicht genehmigungsfähig
„Eine Inverkehrbringung laminierter Werbekärtchen ist schon allein daher grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“, erläutert die zuständige Bezirksstadträtin weiter. Die Feststellung entsprechender Verstöße ist in der Praxis allerdings sehr aufwändig, da die Tat im Einzelfall vor Ort beobachtet werden muss.

Bezirksamt könnte Verkäufe vortäuschen
Um gegen die Verantwortlichen wirksam vorgehen zu können, sind stets umfangreiche Ermittlungen durch die Polizei oder den Innendienst des Ordnungsamtes erforderlich. Personen, die bei der Verteilung entsprechender Werbekärtchen angetroffen werden, sind selten in der Lage oder dazu bereit, die Verantwortlichen zu benennen. Ermittlungen allein anhand der auf den Werbekärtchen aufgedruckten Telefonnummern haben sich in der Vergangenheit als wenig zielführend erwiesen, da nahezu ausschließlich anonyme Prepaid-Anschlüsse verwendet werden, die verantwortliche Gewerbetreibende nicht erkennen lassen. „Das Ordnungsamt Pankow behält sich daher vor, zukünftig auch Testverkäufe anzubahnen, um die tatsächlichen Verursacherinnen und Verursacher zur Rechenschaft ziehen zu können“, erklärt die zuständige Bezirksstadträtin weiter.