Die Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde des Bezirksamtes Pankow von Berlin muss vom 2. – 31. Januar 2023 für den Sprechstundenverkehr geschlossen bleiben. Das bedeutet konkret, dass keine Terminvergabe erfolgt, spontane Anliegen nicht bedient und keine Neuanträge persönlich angenommen werden können. Die schriftliche Beantragung bleibt möglich. Auch bereits vergebene Termine für Beratungen sowie alle Einbürgerungstermine finden in diesem Zeitraum statt.
Vorbereitungen zur Schaffung der zentralen Landesbehörde
Hintergrund ist die geplante Schaffung einer Zentralbehörde für Einbürgerungen im Land Berlin. Um im Vorfeld dazu die Bearbeitungszeit bereits eingereichter Anträge zu verkürzen, den Aktenbestand zu reduzieren und den derzeitigen Rückstau aufzuarbeiten, werden während der Schließung die bereits im Bestand befindlichen Anträge sukzessiv nach Datum des Einganges abgearbeitet, um ausstehende Entscheidungen laufender Verfahren zu beschleunigen.
Hohe Personalfluktuation
Durch den Aufbau der Zentralbehörde, die in Zukunft berlinweit für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen und sonstigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträgen zuständig sein wird, gibt es bereits jetzt in der bezirklichen Einbürgerungsbehörde eine hohe Fluktuation der Beschäftigten. Aus den daraus resultierenden personellen Engpässen sowie der stetig steigenden Antragslage mit einer Verdopplung der Anträge innerhalb der letzten fünf Jahre, ergibt sich, dass pro Monat deutlich mehr Neuanträge eingehen als Entscheidungen über bereits bestehende Anträge getroffen werden können. Dies hat zur Folge, dass der Aktenbestand stetig ansteigt und die Bearbeitungszeiten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis hin zur Entscheidung derzeit bei mindestens 24 Monaten liegen.
Antragstellende werden darum gebeten, von Fragen nach dem Bearbeitungsstand möglichst Abstand zu nehmen, um eine schnelle und störungsfreie Abarbeitung zu ermöglichen.