Zeitweises Grillverbot im Mauerpark wegen anhaltender Trockenheit

Pressemitteilung vom 10.08.2022

Wegen der extremen, anhaltenden Trockenheit ist ab sofort das Grillen auf der ausgewiesenen Grillfläche im Mauerpark befristet bis zum 15. September 2022 nicht weiter gestattet.
Das Straßen- und Grünflächenamt weist weiterhin darauf hin, dass das Grillen in allen Grünanlagen sowie auf Spiel- und Sportplätzen gem. § 6 des Grünanlagengesetzes generell nicht erlaubt ist. Mit Kontrollen des Ordnungsamtes ist zu rechnen.
Hinweise zum „richtigen Grillen“ gibt es auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.