Wegen der extremen, anhaltenden Trockenheit ist ab sofort das Grillen auf der ausgewiesenen Grillfläche im Mauerpark befristet bis zum 15. September 2022 nicht weiter gestattet.
Das Straßen- und Grünflächenamt weist weiterhin darauf hin, dass das Grillen in allen Grünanlagen sowie auf Spiel- und Sportplätzen gem. § 6 des Grünanlagengesetzes generell nicht erlaubt ist. Mit Kontrollen des Ordnungsamtes ist zu rechnen.
Hinweise zum „richtigen Grillen“ gibt es auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
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Zeitweises Grillverbot im Mauerpark wegen anhaltender Trockenheit
Pressemitteilung vom 10.08.2022
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