Haushaltsbefragung zur sozialverträglichen Quartiersentwicklung bis 22. September 2019

Pressemitteilung vom 31.07.2019

Das Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Pankow prüft derzeit turnusgemäß, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die bestehenden sozialen Erhaltungsverordnungen („Milieuschutzverordnungen“) in den Erhaltungsgebieten „Pankow Zentrum“, „Helmholtzplatz“, „Kollwitzplatz“, „Teutoburger Platz“, „Winsstraße“ und „Bötzowstraße“ weiterhin vorliegen. Zur Ermittlung der erforderlichen aktuellen Datengrundlagen wurden die Berliner Planungsbüros S.T.E.R.N. GmbH und argus gmbh vom Bezirksamt Pankow beauftragt, in den betroffenen Gebieten eine schriftliche Befragung der Haushalte durchzuführen. Vollrad Kuhn, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, bittet, die für die Befragung nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Haushalte, um ihre Mitwirkung. Die im Interesse einer sozialen Gebietsentwicklung durchgeführte freiwillige Befragung läuft ab sofort bis einschließlich Sonntag, den 22.09.2019. Dabei werden aktuelle Informationen zu den Wohnverhältnissen und der sozialen Situation der Bewohner abgefragt. In dem Fragebogen wird auch nach der Wohndauer, der Miethöhe, durchgeführten Modernisierungen sowie nach der Nutzung der örtlichen Infrastruktur gefragt. Die Befragung wird anonymisiert durchgeführt. Die erhobenen Angaben unterliegen dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (BlnDSG) und werden lediglich zusammenfassend ausgewertet. Ein Rückschluss auf einzelne Befragte ist ausgeschlossen. Weiterführende Informationen beim Bezirksamt Pankow, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadterneuerung, Doreen Herfort, Tel. (030) 90295-3137, E-Mail doreen.herfort@ba-pankow.berlin.de und Natalia Fichtner, Tel. (030) 90295-3332, E-Mail natalia.fichtner@ba-pankow.berlin.de oder bei S.T.E.R.N. GmbH, Patricia Berndt, Tel. 030 44 36 36-691, E-Mail berndt.patricia@stern-berlin.de.
Die Soziale Erhaltungsverordnung ist ein städtebauliches Instrument zum Schutz der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Damit sollen städtebauliche Fehlentwicklungen vermieden, die Bewohnerstruktur erhalten und der Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern, z.B. durch teure „Luxusmodernisierungen“, die Umnutzung und den Abriss von preiswertem Wohnraum oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, entgegengewirkt werden.