Temporäres Grillverbot im Mauerpark und in Grünanlagen bis 15.09.2019

Pressemitteilung vom 12.07.2019

Das Grillen ist auf der ausgewiesenen Grillfläche im Mauerpark aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit ab sofort, befristet bis 15. September 2019, nicht weiter gestattet. Das Straßen- und Grünflächenamt weist darauf hin, dass das Grillen in allen Grünanlagen sowie auf Spiel- und Sportplätzen gem. § 6 des Grünanlagengesetzes generell nicht erlaubt ist.

Informationen zu ausgewiesenen Grillflächen in Parks und Grünflächen in Berlin unter: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/grillen/de/hier.shtml