Kita, Bildung und Sprache

Kita, Bildung und Sprache
  • Kitagutschein
    Der Kitagutschein berechtigt Sie, einen Betreuungsvertrag für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kita Ihrer Wahl abzuschließen. Der Bescheid enthält die Feststellung des Betreuungsbedarfes und den Umfang der Betreuung. Eine Betreuung setzt einen gültigen Betreuungsvertrag voraus. Mögliche Betreuungsmodule:
    • halbtags, 4 – 5 Stunden/Tag
    • Teilzeit, 5 – 7 Stunden/Tag
    • ganztags, 7 – 9 Stunden/Tag
    • ganztags erweitert, über 9 Stunden/Tag

    Der Gutschein ist grundsätzlich frühestens neun Monate und spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn zu beantragen.

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Jugendamt Marzahn-Hellersdorf
      Riesaer Str. 94, 12627 Berlin
      Tel.: (030) 90293-4552
      E-Mail
      Tram: M6, 18 Jenaer Straße

    Sprechzeiten:

    Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr

    Was wird benötigt?

    Antragsformular (sind beide Eltern sorgeberechtigt, so müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben). Für die Beantragung eines Betreuungsumfangs über den Rechtsanspruch hinaus sind entsprechende Nachweise beizufügen.

    Besonderheiten:

    Der Gutschein berechtigt zum Abschluss eines Betreuungsvertrages bis spätestens 16 Wochen nach dem beantragten Betreuungsbeginn. Danach verfällt der Gutschein. Ohne die Bedarfsanerkennung kann eine Betreuung Ihres Kindes in Kita/Hort nicht erfolgen.

  • Hortgutschein
    Der Bescheid über die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen berechtigt Sie, einen Betreuungsvertrag für die Betreuung Ihres Kindes abzuschließen. Der Bescheid enthält die Feststellung des Betreuungsbedarfes und den Umfang der Betreuung. Eine Betreuung setzt einen gültigen Betreuungsvertrag voraus. Ohne die Bedarfsanerkennung und einen Vertrag über die ergänzende Förderung und Betreuung ist eine Betreuung des Kindes im Hort nicht möglich.
    • 1. – 4. Klasse: Bedarfsanerkennung für die Schul- und Ferienzeit
    • 5. – 6. Klasse: Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schulzeit
    • 5. – 6. Klasse: Bedarfsanerkennung für die Ferien erfolgt auf gesonderten Antrag.

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Jugendamt Marzahn-Hellersdorf
      Riesaer Str. 94, 12627 Berlin
      Tel.: (030) 90293-4552
      E-Mail
      Tram: M6, 18 Jenaer Straße

    Sprechzeiten:

    Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr

    Was wird benötigt?

    Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung, Unterlagen für den Bedarfsnachweis, Antragsformular (sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben). Nachweis über bevorstehende Teilnahme an einem Sprachkurs oder einer Integrationsmaßnahme. Nachweis des Arbeitgebers über die Erwerbs- / Ausbildungssituation bzw. über eine eventuell bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit. Unterlagen für die Kostenfestsetzung, Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung und die entsprechenden Nachweise. Nach Erhalt des Bedarfsbescheides schließen Sie mit dem Jugendamt/freien Träger der Schule einen Betreuungsvertrag ab. Nach Abschluss eines Betreuungsvertrages ist die Betreuung Ihres Kindes im Hort möglich.

  • Schulanmeldung

    Schulplätze für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, Oberschulen, OSZ, Sprachstandsfeststellung. Hierzu ist zunächst eine Sprachstandsfeststellung der Koordinierungsstelle erforderlich.

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Sprachstandsfeststellung der Koordinierungsstelle
      Alice-Salomon-Platz 3; Raum 5.21
      Tel.: (030) 90293-2965
      E-Mail
      U-Bahn: U5 Hellersdorf, Bus: X54, 195, Tram: M6, 18

    Sprechzeiten:

    Sprachstandsfeststellung:
    Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr oder nach telefonischer Terminvereinbarung mit Frau Kircheisen

    Was wird benötigt?

    • Geburtsurkunde, Aufenthaltspapiere oder Reisepass
    • Zeugnisse, Gesundheitsdokumente (Impfpass)
    • Meldebescheinigung
      Diese Unterlagen bitte im Original und in Kopie mitbringen.

    Besonderheiten:

    Bringen Sie die anzumeldenden Kinder mit. Bitte eine Sprachmittlerin oder einen Sprachmittler mitbringen, wenn Sie kein Deutsch oder Englisch sprechen.

  • Schuluntersuchung

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf
      Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin
      Tel.: (030) 90293-3671
      E-Mail
      U-Bahn: U5 Hellersdorf, Bus: X54, 195, Tram: M6, 18

    Sprechzeiten:

    Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
    oder nach telefonischer Vereinbarung

    Was wird benötigt?

    Folgende Leistungen erfolgen ohne Krankenschein, sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht:
    • Beratungen
    • Betreuungen
    • Übergabe des Impfbuchs bzw. des gelben Vorsorgeheftes
    • Freigabe von Brillen, Hörgeräten und anderen Hilfsmitteln
    • wichtige ärztliche Unterlagen

    Besonderheiten:

    Für eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher bitte langfristig einen Termin vereinbaren.

  • Bildung und Teilhabe (BuT)

    Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (berlinpass-BuT) haben Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, die eine allgemein oder berufsbildende Schule oder Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die folgenden Leistungen können bewilligt werden:

    • eintägige / mehrtägige Schul- oder Kitaausflüge
    • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
    • Aufwendungen für die Schülerbeförderung
    • ergänzende angemessene Lernförderung
    • Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kitas
    • soziale und kulturelle Teilhabe (nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf
      Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin
      Montag-Freitag 08-18 Uhr: Tel.: (030) 555548-2222
      www.berlin.de/jobcenter-marzahn-hellersdorf
      Tram: M8 Beilsteiner Straße, 18 Springpfuhl
      Bus: 194, S-Bahn: 7, 75 Springpfuhl

    Sprechzeiten:

    Montag, Dienstag und Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
    Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr (ab 12:30 Uhr nur für Berufstätige und Maßnahmeteilnehmer) oder nach Vereinbarung

    Was wird benötigt?

    • gültiger Pass, Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel
    • Bewilligung auf Arbeitslosengeld II
    Zur Ausstellung Berlin-Pass BuT: Passfoto von dem Kind, für das der Pass ausgestellt werden soll; Schulbescheinigung

    Besonderheiten:

    Zuständigkeit richtet sich nach Art der Unterbringung: 1. bei Unterbringung in Wohnheimen nach Bezirksamtszuweisung, 2. eigener Wohnraum in Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf, Hellersdorf , 3. Im Falle von Wohngeldbezug oder Kinderzuschlag sind die Anträge beim Bürgeramt einzureichen. Kontaktdaten stehen auf Seite 7. Die Übersendung auf dem Postweg an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin ist ebenfalls möglich.

  • Bildungsangebote für Erwachsene
    • Deutsch-Integrationskurse, Deutschkurse für Geflüchtete
    • Alphabetisierungskurse, Test Leben in Deutschland, Einbürgerungstests, Sprachtests für die Einbürgerung
    • Deutschkurse in höheren Niveaustufen (B2/C1)
    • Kurse im offenen Lehrprogramm der Volkshochschule

    • Veranstaltungen zur Umweltbildung
    • Kulturangebote: Malen, Zeichnen, Drucktechniken
    • Musik, Tanz, Fotografie u.a.
    • Sprachangebote: Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch usw.
    • Berufliche Weiterbildung: Computerkurs, Buchführung, Tastenschreiben am PC, Kommunikation u.a.
    • Gesundheitsbildung: Gymnastikkurse, Yoga, Aqua-Fitness, gesunde Ernährung u.a.

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf
      Mark-Twain-Straße 27, 12627 Berlin
      Tel.: (030) 90293 2590
      Fax: (030) 90293 2589
      U-Bahn: U5 Hellersdorf, Bus: 195, Tram: M6, 18

    Sprechzeiten:

    Kostenlose Einstufungsberatung und Anmeldung für Integrationskurse, Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr oder nach Termin. Kostenlose Einstufungsberatung und Anmeldung für Geflüchtete, Dienstag 12:00 – 14:00 Uhr. Keine Beratungen an Feiertagen und Schulferien!

    Was wird benötigt?

    Für die Beratung zu Deutschkursen: Pass (Original), aktueller Bescheid über den Leistungsbezug, falls Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen aktuelle Meldebescheinigung, falls vorhanden: Berechtigungsschein zur Teilnahme am Integrationskurs (von Ausländerbehörde, Jobcenter oder Bundesamt)

  • Alice Salomon Hochschule

    ASH Pre-Study Programm für Menschen mit Fluchterfahrung:

    2-semestriges Vorbereitungsstudium zum Erwerb der nötigen Voraussetzungen für die Bewerbung für die Studiengänge an der ASH Berlin (Absolvierung von Intensivsprachkurs inkl. Abschluss der Deutschprüfung „telc C1 Hochschule“, von ersten Seminaren und des Vorpraktikums)

    Studiengänge mit Bachelor-Abschluss:

    • Soziale Arbeit
    • Erziehung und Bildung im Kindesalter
    • Gesundheitsmanagement und Pflegemanagement
    • Physiotherapie und Ergotherapie

    Konsekutive Masterstudiengänge:

    • Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen M.S.c
    • Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik M.A.
    • Public Health M.Sc.

    Weiterbildende Masterstudiengänge:

    • Biografisches und Kreatives Schreiben M.A.
    • Gestión de Conflictos Interculturales M.A.
    • Intercultural Conflict Management M.A.
    • Kinderschutz – Dialogische Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen und im Kinderschutz M.A.
    • Klinische Sozialarbeit M.A.
    • Nachhaltige Entwicklung und frühkindliche Bildung M.A.
    • Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession M.A.
    • Sozialmanagement M.A.

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Alice Salomon Hochschule Berlin
      Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin
      Tel.: (030) 992 450
      E-Mail
      www.ash-berlin.eu
      U-Bahn: U5 Hellersdorf

    Sprechstunden der Allgemeinen Studienberatung:

    Dienstag 13:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung
    Telefonsprechzeit Donnerstag 13:00 – 14:00 Uhr

    Sprechstunde des ASH Refugee Office:

    Dienstag 11:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag 11:00 – 16:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Was wird benötigt?

    Für das Studium an einer Hochschule braucht man die Hochschulreife und um diese vorzuweisen die Hochschulzugangsberechtigung; zum Beispiel das Abitur oder ein Fachabitur. Wenn man kein Abitur hat, muss man beruflich qualifiziert für ein Studium sein. Das heißt: Man muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die mindestens 2 Jahre ging. Und: Man muss mindestens 3 Jahre in dem Beruf gearbeitet haben, den man gelernt hat. Dann kann man ein Studium machen, das mit dem Beruf etwas zu tun hat. Das Refugee Office der ASH Berlin unterstützt und informiert alle Menschen mit Fluchterfahrung zu den Themenkomplexen Bildung, Sprache, rechtliche Fragestellungen und Wohnungssuche und vermittelt, wenn nötig an die entsprechenden Beratungsstellen weiter.

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