Drucksache - 1783/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 20.09.2005 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 27.10.2005 1. Gegenstand der Vorlage: Benennung des Parkes auf der Fläche
der ehemaligen 29. Kita an der Adele-Sandrock-Straße in Mascha-Kalèko-Park
zugleich Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1783/V aus der 45.
BVV vom 28.04.2005 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
20.09.2005 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1443/II der BVV als
Abschlussinformation zu o.g. BVV-Beschluss zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Klett S.
Simdorn Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wohnen, Bauen, Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 22.08.2005 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 1443/II A. Gegenstand der Vorlage: Benennung des Parkes auf der
Fläche der ehemaligen 29. Kita an der Adele-Sandrock-Straße in
Mascha-Kalèko-Park zugleich Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr.
1783/V aus der 45. BVV vom 28.04.2005 B. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Herr Simdorn
Bezirksstadtrat Herr Dr. Niemann C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, den Park (auf
der Fläche der ehemaligen 29. Kita) an der Adele-Sandrock-Straße in
Mascha-Kalèko-Park zu benennen. C.2 Weiterleitung
an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV als
Abschlussinformation zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen. D. Begründung:
Der Park (auf der Fläche der ehemaligen 29. Kita) an der
Adele-Sandrock-Straße ist ein öffentlicher Park und befindet sich im
Fachvermögen der Abt. Ökologische Stadtentwicklung, Natur-und Umweltamt.
Der Vorschlag für den Namen kommt von der
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf, die mit Beschluss Nr.1783/V
vom 28.04.2005 das Bezirksamt mit der Benennung eines Parkes oder Platzes
beauftragt. Die jüdische
Lyrikerin Mascha Kalèko (1907-1975) zählt zu den bedeutendsten Dichterinnen
Berlins. Ihrer soll mit der Benennung des Parkes gedacht werden. Der Park ist
behindertengerecht gestaltet und bietet viele Sitzmöglichkeiten. E. Rechtsgrundlage: BerlStrG v. 13.07.1999 § 5,
Abschn. I Nr. 3a und Nr. 4 der AV zu § 5 BerlStrG vom 02.11.2000 §§ 15, 36 II
b, f, e und Abs. 3 BezVG F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: 150,00 Euro für 2 Pfosten
und 2 Straßennamenschilder aus Kapitel 4720 Titel 52110 G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine S. Simdorn
Dr. Niemann Bezirksstadtrat Bezirksstadtrat für
Wohnen, Bauen, für Ökologische Bürgerdienste und Ordnung
Stadtentwicklung |
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