Drucksache - 0335/VI  

 
 
Betreff: Einrichten eines Parkverbotes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.05.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr Beschlussempfehlung
20.06.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Siedlungsgebiete und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.08.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
29.11.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Fraktion der CDU PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS SiedVerk PDF-Dokument
3. Vorlage zur Kenntnisnahme, BzStR WirtTiefBürgOrd PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        30.10.07

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29.11.07    

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0335/VI aus der 11. BVV vom 30.08.2007

 

Einrichten eines Parkverbotes

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der BVV nachgekommen und hat sich bei der Verkehrslenkung Berlin (Zentrale Straßenverkehrslenkung) dafür eingesetzt, dass gemäß Beschluss das Verkehrszeichen „283“ absolutes Halteverbot in der Neuen Grottkauer Straße nach § 45 Abs. 1 StVO straßenverkehrsbehördlich angeordnet wurde.

Die Ausführung der Maßnahme durch das Tiefbauamt erfolgt demnächst.

 

 

Dagmar Pohle                        Christian Gräff

Bezirksbürgermeisterin         Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau,

                        Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

 

 
 

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