Drucksache - 0157/VI  

 
 
Betreff: Antwort auf Bürgerzuschriften - Öffentliche Bürgerbeteiligung bei B-Plänen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.02.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussempfehlung
06.03.2007 
Öffentliche Sitzung des Aussschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
30.08.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS ÖkStadt PDF-Dokument
3. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf     Berlin, den 04.07.07

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 30.08.07

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:            Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0157/VI aus der 7. BVV vom 22.03.2007

 

                                   Antwort auf Bürgerzuschriften – Öffentliche Bürgerbeteiligung bei B-Plänen

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Dem Ersuchen wird in folgender Weise gefolgt:


Bürger/innen, die im Rahmen der Auslegung von Bebauungsplänen schriftliche Stellungnahmen zu den beabsichtigten Zielen der Planung abgeben, erhalten bis spätestens acht Wochen nach Ende der Auslegungsfrist eine Eingangsbestätigung mit ergänzenden Hinweisen auf den weiteren Verfahrensablauf.

 

Diese Information kann jedoch keine Aussagen darüber treffen, wie und in welchem Umfang die Stellungnahmen in der Weiterführung des Planungsverfahrens Berücksichtigung finden werden.
Erst nach Abschluss des Verfahrens (Beschluss der BVV über den Bebauungsplan, Rechtsprüfung sowie Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung durch das Bezirksamt) erfolgt rechtsverbindlich schriftlich die Mitteilung über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung der Stellungnahmen, einschließlich Begründung.

 

 

 

 

 

 

Dagmar Pohle                        Norbert Lüdtke

Bezirksbürgermeisterin                        Bezirksstadtrat für

                        Ökologische Stadtentwicklung

 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin