Drucksache - 0121/VI  

 
 
Betreff: Angleichung der Abwassertarife in den Siedlungsgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE.PDSBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
22.02.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr Beschlussempfehlung
27.03.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Siedlungsgebiete und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.04.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Anhörung
05.09.2007 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE.PDS PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS SiedVerk PDF-Dokument
3.Bericht auf Empfehlung, BzStR WirtTiefBürgOrd PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    21.08.2007

 

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am      

 

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr.0121/VI aus der 8. BVV vom 26.04.2007

                       

                        Angleichung der Abwassertarife in den Siedlungsgebieten

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

 

Der o.g. BVV-Beschluss wurde an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) übergeben. In der Anlage erhalten Sie die Stellungnahme der BWB mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

 

 

 

 

Dagmar Pohle                        Christian Gräff

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung


 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

- Tiefbauamt -

 

 

Unser Zeichen                                                Bearbeiter/-in                                                Durchwahl/Fax                                                Ihre Zeichen/Ihre Nachricht  vom                                       

-bitte stets angeben-                                Herr Himmel                                8644                                - 5820                                Tief 16

NA-V/Hm                                bernd.himmel@bwb.de                                                           - 5419                                13.06.2007                                03.07.2007

 

Beschlussempfehlung der BVV Marzahn-Hellersdorf zur Drucksache-Nr.: 0121/VI – Angleichung der Abwassertarife in den Siedlungsgebieten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu dem uns übergebenen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 27.03.2007 zur Drucksache-Nr.: 0121/VI, Angleichung der Abwassertarife in Siedlungsgebieten, nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass eine Angleichung der Abwassertarife für erschlossene und nicht erschlossene Gebiete unter der Berücksichtigung der Gleichbehandlung und Transparenz in den Siedlungsgebieten Kaulsdorf, Biesdorf und Mahlsdorf erfolgt.

 

Antwort:

Das von den Berliner Wasserbetrieben bei der Tarifkalkulation zugrunde zu legende Leistungsspektrum bei der Entsorgung des Abwassers aus abflusslosen Abwassersammelgruben sowie des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen ist nur zum Teil deckungsgleich mit den Leistungen, die die Berliner Wasserbetriebe im Rahmen der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung erbringen.

Die Betrachtung wird vielmehr maßgeblich davon beeinflusst, dass der Transport des Abwassers vom jeweiligen Grundstück zu den Einleitstellen an unseren Kläranlagen nicht von den Berliner Wasserbetrieben organisiert und durchgeführt wird, sondern in privater Hand verbleibt. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen in § 29e des

Berliner Wassergesetzes und führt im Übrigen auch nicht zu einer unbilligen Belastung Grundstückseigentümer bzw. berechtigten -nutzer.

Eine unzulässige Ungleichbehandlung bei den Kosten für die Abwasserentsorgung liegt nicht vor, zumal gerade technische Unterschiede beim Transport über leitungsgebundene Anlagen in diesem Zusammenhang keine determinierende Größe sind.

Mit den unterschiedlichen Tarifen ist auch eine unzulässige Quersubventionierung ausgeschlossen. Weiterhin ist damit gesichert, dass das Entgelt für die zentrale Abwasserentsorgung hierdurch nicht erhöht wird. Darüber hinaus muss nicht befürchtet werden, dass durch ein einheitliches Entgelt die Motivation der Grundstückseigentümer zum Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung drastisch sinkt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Berliner Wasserbetriebe

Netz und Anlagenbau

i. A.Himmel

 
 

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