Drucksache - 2369/V
Das Bezirksamt wird um Auskunft
gebeten: In dem o.g.
Gesetz sind die Kommunen ab 24.03.06 verantwortlich für die kostenlose
Entsorgung von Haushaltgeräten, die als Elektronikschrott gelten. 1.
Mit
welchen Maßnahmen hat das Bezirksamt auf
dieses Gesetz reagiert? 1.1.
Wird
es zusätzliche Sammelstellen (außer den Recyclinghöfen der BSR) , vom
Bezirksamt eingerichtet, geben, wo die BürgerInnen den entsprechenden Schrott abgeben können? 1.2.
Hat
das Bezirksamt auch Hausabholungen der Altgeräte vorgesehen, und werden 1.3.
Hat
das Bezirksamt Gespräche mit den im Bezirk ansässigen Wohnungsverwaltungen geführt, wie gemeinsam die Anforderungen aus
diesem Gesetz umgesetzt werden können? 1.4.
Wie
hat das Bezirksamt sichergestellt, dass alle EinwohnerInnen unseres Bezirkes
über dieses Gesetz informiert wurden, wie es das Gesetz fordert? 1.5.
Hat
die BSR das Bezirksamt informiert, wie Kontrollen über die Einhaltung des
Gesetzes in ihrem Unternehmen durchgeführt werden? 2.
Entstehen
dem Bezirk durch die Durchsetzung dieses Gesetzes zusätzliche Kosten? Wenn ja, werden diese zusätzlich zur Globalsumme dem Bezirk
zur Verfügung gestellt? |
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