Drucksache - 2039/V
1.
Wie beurteilen
gegenwärtig die Mitglieder des Bezirksamtes die Arbeit der
Stadtteilzentren bezüglich a – Förderung von Ehrenamt,
Nachbarschaftshilfe b – Beratung und Betreuung aller
gesellschaftlichen Schichten in Wuhletal c – Öffentlichkeitsarbeit? Die Arbeit der Stadtteilzentren wird
als gut und erfolgreich eingeschätzt. Dazu trägt die Kontinuität, gesichert
durch die Fortschreibung des Vertrages zur Weiterentwicklung der
Stadtteilarbeit in Marzahn-Hellersdorf zwischen dem Bezirksamt, dem
PARITÄTISCHEN und dem Kreisverband der AWO Marzahn-Hellersdorf bei.
Synergieeffekte sind durch die Bündelung der Ressourcen, der Vernetzung
sozialer Angebote und die Förderung des freiwilligen ehrenamtlichen Engagements
der Bürger unseres Bezirkes erreicht worden. a) Es wurden
zahlreiche Bürger/-innen für ehrenamtliche Tätigkeit gewonnen und eine Vielzahl
von Bewohner/-innen erreicht, die sich aktiv und engagiert für ihren Kiez, ihr
Wohnumfeld, gesellschaftliche und soziale Belange einsetzen und
nachbarschaftliches Zusammenleben fördern. b) Niedrigschwellige
Beratungsangebote für Bürger/-innen aller gesellschaftlichen Schichten erfährt
im Zusammenhang mit der neuen Sozialgesetzgebung eine immer stärkere Nachfrage
in den Stadtteilzentren. Das betrifft immer mehr Fragen, die mit der sozialen
Situation der Menschen in den Stadtteilen zu tun haben. c) Durch aktive
Öffentlichkeitsarbeit gelang es, weitere Bürger/-innen zu erreichen und sie
über die Angebote, das aktuelle Geschehen und die Entwicklungen im Stadtteil zu
informieren. 2. Welche
prägnanten Punkte ergab die “Evaluation der STZ 2004” bezüglich a – Auslastung der einzelnen
Angebote b – Vorkenntnisse und
Weiterqualifizierung der Mitarbeiter c – Erfahrungsaustausch und
Netzwerkerarbeitung zwischen den STZ`s? Die “Evaluation
Stadtteilarbeit in Marzahn-Hellersdorf und Neukölln”liegt bereits über 2 Jahre
zurück. Sie wurde von Mai 2002 bis April 2003 durch den Paritätischen
Wohlfahrtsverband durchgeführt. Die Datenerhebungen fanden im Herbst 2002
statt. Die
Ergebnisse wurden auf mehreren Veranstaltungen präsentiert und diskutiert. 1. So
stellte der DPW am 26.06.03 im Haus der Parität erste Ergebnisse der Evaluation
vor. 2.
Die
BzStRin WirtSozGes führte am 22.09.03 im SOS-Familienzentrum eine
Fachveranstaltung zum Thema durch. Zu beiden
Veranstaltungen waren folgende Fachausschüsse eingeladen: -
Jugendhilfeausschuss -
BVV-Ausschuss
für Gesundheit und Soziales -
BVV-Ausschuss
für Integration und Migration -
BVV-Ausschuss
für Menschen mit Behinderungen -
BVV-Ausschuss
für Gleichstellung Sowohl der
ersten Ergebnisse als auch die endgültige Fassung der Untersuchung wurde den
Fachausschüssen zur Verfügung gestellt. Der
BVV-Ausschuss für Gesundheit und Soziales befasste sich in seiner Sitzung am
15.01.04 mit der Evaluation der STZ. Die Punkte
a) und b) waren nicht Gegenstand der Evaluation. Zielstellung war, die
Umsetzung des bezirklichen Konzepts “Stadtteilzentren” zu untersuchen und einen
Vergleich mit Entwicklungen in einem Bezirk ohne bezirkliches Konzept (in
diesem Fall Neukölln) vorzunehmen. So wurde
lediglich im Rahmen qualitativer Interviews mit Mitarbeiter/-innen der Einrichtungen
ein Wunsch nach mehr Fortbildungsangeboten erkennbar[1].
Die Einrichtungen
bieten allen Mitarbeiter/-innen regelmäßig Fortbildungen an. Darüber hinaus
können Fortbildungsangebote der Paritätischen Akademie und des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes genutzt werden. Zusätzlich sind in der Vergangenheit
Weiterbildungen durch Einbeziehung von Drittmitteln realisiert worden. Einen
wichtigen Beitrag sehen wir in der Entwicklung eines Qualitätsmanagements für
die Stadtteilarbeit mit Unterstützung des PARITÄTISCHEN und die regelmäßigen
Verbundstreffen zu fachlichen Fragen und der Vermittlung der Kompetenzen der
jeweiligen Stadtteilzentren. c)
Die Evaluation ergab,
dass sich das bezirkliche Gesamtkonzept ausgesprochen positiv auf die
Vernetzung und somit auf die Sicherung des Leistungsspektrums auswirkt: 3.
Wie hoch waren
die zusätzlichen, vertragsbindenden Fördermittel im Jahr 2004 vonseiten der
Verbände, die in die Qualitätssicherung einfließen sollten und an welche Träger
und Projekte wurden diese schließlich vergeben? Im Vertrag ist
geregelt: § 2 Aufgaben und
Pflichten der Vertragspartner
Die Verbände
garantieren zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 45.000 Euro, darunter der DPW
25.000 Euro, die AWO 20.000 Euro. (3) Die Vergabe und
Verwaltung der durch die Verbände zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in
der Verantwortung des jeweiligen Verbandes, denen die Träger und Projekte
zugeordnet sind. Der PARITÄTISCHE hat
die laut Vertrag für 2004/2005 einzubringenden Mittel in Höhe von 25.000 €
bereits jetzt schon zur Förderung der Stadtteilarbeit in Marzahn-Hellersdorf
eingesetzt. Aus Mitteln
des PARITÄTISCHEN werden -
die
Fortbildung Qualitätsmanagement für Stadtteilzentren finanziert, an der alle
Stadtteilzentren teilnehmen, -
der
Aufbau des Konsultationszentrums gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit
und Antisemitismus bei BABEL e.V. unterstützt und -
Zuwendungen
an Mitgliedsorganisationen im PARITÄTISCHEN für Projekte in
Marzahn-Hellersdorf in Höhe von 81.425
€ (2004 und 2005) ausgereicht. Nicht ausgewiesen sind hierbei die
Eigenmittel der Träger der Stadtteilzentren. 4.
Registriert das
Bezirksamt die Besuche einzelner Fachausschüsse in den Stadtteilzentren und bemerkt es durch Lesen des Protokolles, dass insbesondere
Angebote in den Querschnittsbereichen Gleichstellung, Migrantenarbeit und
Behindertenarbeit wenig oder zum Teil gar nicht vorhanden sind? Es ist dem Bezirksamt bekannt, dass
einzelne Fachausschüsse ihre Sitzungen in den Stadtteilzentren durchführen.
Durch Lesen der Protokolle lässt sich die o.a. allgemein gehaltene Aussage
jedoch nicht ableiten und durch Kenntnis der Arbeit der Stadtteilzentren auch
widerlegen. In Bezug auf die Arbeit mit Migrantinnen
und Migranten stimmt dies nur sehr bedingt. Sehr gute Erfahrungen mit der Einbeziehung
von Migrantinnen und Migranten, vornehmlich Aussiedler/-innen und
Vietnamesinnen und Vietnamesen bestehen bereits langjährig in den
Stadtteilzentren Marzahn-Nordwest (Kiek in), Marzahn-Mitte (VS),
Hellersdorf-Nord (AWO, SOS), Hellersdorf-Süd (Mittendrin in Hellersdorf) und
Kaulsdorf (MUT). Das Bezirksamt und das
Kooperationsgremium verfolgen die interkulturelle Öffnung der Stadtteilzentren
aktiv. Neben der konzeptionellen Weiterentwicklung der Stadtteilzentren in
Bezug auf die aktive Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürger mit
Migrationshintergrund und die interkulturelle Öffnung der Stadtteilzentren ist
die modellhafte Entwicklung eines interkulturellen Nachbarschaftshauses in
Marzahn-Mitte ein weiterer Erfolg dieser Arbeit. Durch dieses Projekt werden
weitere Erfahrungen und fachliche Kompetenzen durch enge Kooperation in den
Gesamtverbund der Stadtteilzentren eingebracht. Mit Schreiben vom 27.11.2002 wurde dem
BVV-Ausschuss für Menschen mit Behinderungen in Beantwortung der Drs. Nr. 152/V
eine ausführliche Darstellung der Leistungen der STZ bei der Arbeit mit
Menschen mit Behinderungen gegeben. Beispiele aus der Arbeit der STZ: Migrationsarbeit: STZ H-Ost - Mittendrin: Ø jeden Mo – Do Deutschkurse für Spätaussiedler/-innen
und Migrantinnen und Migranten STZ H-Süd - Klub 74: Ø 2x wöchentlich Beratung durch MSD, Ø Mo-Fr offenes Beratungsangebot für russischsprachige
Mitbürger/-innen, rege Nutzung für Übersetzungstätigkeit, Beratung und
Hilfestellung von Anträgen, Wiedersprüchen etc. STZ M-Nord – Kiek In: Ø Projekt Chance – Integrationsprojekt für Jugendliche
mit Migrationshintergrund Ø Samstags Treffpunkt für Vietnamesinnen und Vietnamesen STZ M-Mitte- Mosaik: Ø Beratung und Betreuung drogenabhängiger jugendlicher
Spätaussiedler/-innen, daraus z.Zt. Aufbau einer Selbsthilfegruppe für diese
Klientel Behinderte: STZ H-Süd – Klub 74: Ø Begleit- und Betreuungsdienst in Zusammenarbeit mit
Sozialstationen und anderen sozialen Einrichtungen STZ H-Ost - Mittendrin: Ø täglich Korbflechterei von einem ehrenamtlich tätigen
Behinderten für Behinderte und mit ihnen, ist jedoch offen für alle Ø 2 x wöchentlich Englisch-Kurse für Behinderte (1 x
Anfänger, 1x Fortgeschrittene), offen für alle Gleichstellung: STZ M-Nord – Kiek In: Ø Mädchen- und Frauenprojekt mit Frauenberatung,
Frauentreff, Mutter-Kind-Gruppen und Mädchentreff STZ M-Mitte - Kieztreff VS: Ø Kreativgruppe bestehend nur aus Frauen, hat sich aus
gemeinsamen Interessenslagen entwickelt, generell wird das STZ stark von
alleinstehenden Frauen besucht bzw. die Angebote von dieser Zielgruppe
überproportional genutzt 5.
Stimmt
das Bezirksamt mit mir überein, dass die zusätzliche Beschäftigung mit der
Verteilung der Gelder für den bezirklichen
Migrationsdienst (MSD) in das Kooperationsgremium ein Fehler war, da jetzt schon vom zeitlichen Rahmen
eine Vertragserfüllung zu einer qualitativen Nachbarschafts- und
Stadtteilzentrenarbeit weder erarbeitet noch besprochen werden kann? Nein! Die
Neuorientierung des MSD baut auf eine enge Vernetzung von niedrigschwelligen
Angeboten der Stadtteilzentren in allen neun Stadtteilen und den spezifischen
Angeboten des MSD. Der hiermit
verbundene Trägerwechsel und die Entscheidungszuständigkeit des
Kooperationsgremiums waren zeitlich sehr kurzfristig angelegt, sodass fachliche
Diskussionen nur begrenzt möglich waren. Dies führte u.a. dazu, dass viel Zeit
für die Entscheidung des Trägerwechsels aufgebracht werden musste, die dann den
fachlichen Fragestellungen in Bezug auf die Weiterentwicklung der
Stadtteilzentren durch das Kooperationsgremium fehlte. Die qualitative
Entwicklung der Arbeit der STZ obliegt den Vertragspartnern, ist jedoch nicht
Aufgabe des Kooperationsgremiums, sondern erfolgt im Rahmen des Verbundes STZ. Auszug
aus dem Vertrag: § 2 (6)
“Die Verbände und der Bezirk entwickeln das bezirkliche Konzept der STZ weiter,
ebenso Qualitätssicherungsinstrumente, standardisierte Berichterstattung der
Träger und Verfahren zur Erfolgskontrolle.” § 2 (7)
“Die stadtteilübergreifende Zusammenarbeit der STZ wird von Vertragspartnern
fachlich unterstützt mit dem Ziel: -
stadtteilübergreifende
Zusammenarbeit und Vernetzung der Träger der STZ zur Bündelung und optimalen
Nutzung vorhandener Ressourcen, -
Erfahrungsaustausch -
Entwicklung
von fachlichen Standards -
Öffentlichkeitsarbeit -
Fortbildung
und Fachdiskussion -
Qualitative
Weiterentwicklung des Leistungsprofils der STZ Das bezirkliche
Konzept beinhaltet die Zusammenarbeit der STZ im Rahmen eines Verbundes. Der Verbund arbeitet
auf Grundlage eines Arbeitsplans dessen Schwerpunkt die qualitative Weiterentwicklung
der Arbeit der STZ ist. Insofern erfolgt die
qualitative Entwicklung der Arbeit der STZ innerhalb der Verbundstruktur, als
Bestandteil des Vertrages. Sie ist nicht direkte Aufgabe des
Kooperationsgremiums, wird aber durch dieses begleitet und Themenschwerpunkte
abgestimmt. Aufgabe
des Kooperationsgremiums: § 3 “Das
Kooperationsgremium berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten.
Dies gilt für Planungen und Rahmenvorgaben, Erweiterungen, Neuaufnahmen oder
Beendigung laufender Projekte, die Verwendung der finanziellen Mittel und die
Weiterentwicklung der Konzeption.” Dagmar
Pohle |
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