Drucksache - 2039/V  

 
 
Betreff: Zu: Ein Jahr Stadtteilzentrenvertrag - Ein Jahr optimierte oder noch zu optimierende Stadtteilarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR FinIm
Verfasser:Pohle, DagmarPohle, Dagmar
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.06.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
25.08.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
22.09.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
24.11.2005 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
2. Antwort PDF-Dokument
1. Große Anfrage CDU PDF-Dokument

1

1.    Wie beurteilen gegenwärtig die Mitglieder des Bezirksamtes die Arbeit  der  Stadtteilzentren

     bezüglich

a – Förderung von Ehrenamt, Nachbarschaftshilfe

b – Beratung und Betreuung aller gesellschaftlichen Schichten in Wuhletal

c – Öffentlichkeitsarbeit?

 

Die Arbeit der Stadtteilzentren wird als gut und erfolgreich eingeschätzt. Dazu trägt die Kontinuität, gesichert durch die Fortschreibung des Vertrages zur Weiterentwicklung der Stadtteilarbeit in Marzahn-Hellersdorf zwischen dem Bezirksamt, dem PARITÄTISCHEN und dem Kreisverband der AWO Marzahn-Hellersdorf bei. Synergieeffekte sind durch die Bündelung der Ressourcen, der Vernetzung sozialer Angebote und die Förderung des freiwilligen ehrenamtlichen Engagements der Bürger unseres Bezirkes erreicht worden.

a)      Es wurden zahlreiche Bürger/-innen für ehrenamtliche Tätigkeit gewonnen und eine Vielzahl von Bewohner/-innen erreicht, die sich aktiv und engagiert für ihren Kiez, ihr Wohnumfeld, gesellschaftliche und soziale Belange einsetzen und nachbarschaftliches Zusammenleben fördern.
Des Weiten über Mitgliedschaften und ehrenamtliche Arbeit bei den Vereinen als auch über die Selbsthilfegruppen oder das Sich-Einbringen mit Interessen an Bildung, Freizeitgestaltung, Hobbys, Vermittlung von Erfahrungswissen der älteren Generation an die jüngeren, die Arbeit in den Beiräten o.ä.

b)      Niedrigschwellige Beratungsangebote für Bürger/-innen aller gesellschaftlichen Schichten erfährt im Zusammenhang mit der neuen Sozialgesetzgebung eine immer stärkere Nachfrage in den Stadtteilzentren. Das betrifft immer mehr Fragen, die mit der sozialen Situation der Menschen in den Stadtteilen zu tun haben.
Selbst durch Vernetzung und enge Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Fachberatungsstellen kann die wachsende Nachfrage, die in letzter Zeit durch zunehmende soziale Problemlagen entsteht, kaum noch bewältigt werden.

c)      Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit gelang es, weitere Bürger/-innen zu erreichen und sie über die Angebote, das aktuelle Geschehen und die Entwicklungen im Stadtteil zu informieren.
Es gelang die Bürger/-innen verstärkt zu motivieren, sich aktiv einzubringen und sich für die Gestaltung ihres Kiezes einzusetzen und damit die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement insgesamt weiter zu entwickeln.
Nicht zuletzt daraus erwuchs bürgerschaftliches Engagement und die Verbesserung sozialer Beziehungen und nachbarschaftlicher Kontakte im Kiez.
Unterstützt wird die Öffentlichkeitsarbeit durch die regelmäßig erscheinenden Stadtteilzeitungen, Veröffentlichungen in den bezirklichen Printmedien, Flyer und Aushänge mit Veranstaltungs- und Beratungshinweisen sowie die Präsenz in Internet.

 

 

 

2. Welche prägnanten Punkte ergab die “Evaluation der STZ 2004” bezüglich

a – Auslastung der einzelnen Angebote

b – Vorkenntnisse und Weiterqualifizierung der Mitarbeiter

c – Erfahrungsaustausch und Netzwerkerarbeitung zwischen den STZ`s?

 

Die “Evaluation Stadtteilarbeit in Marzahn-Hellersdorf und Neukölln”liegt bereits über 2 Jahre zurück. Sie wurde von Mai 2002 bis April 2003 durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband durchgeführt. Die Datenerhebungen fanden im Herbst 2002 statt.

Die Ergebnisse wurden auf mehreren Veranstaltungen präsentiert und diskutiert.

 

1. So stellte der DPW am 26.06.03 im Haus der Parität erste Ergebnisse der Evaluation vor.

2.      Die BzStRin WirtSozGes führte am 22.09.03 im SOS-Familienzentrum eine Fachveranstaltung zum Thema durch.

 

Zu beiden Veranstaltungen waren folgende Fachausschüsse eingeladen:

-          Jugendhilfeausschuss

-          BVV-Ausschuss für Gesundheit und Soziales

-          BVV-Ausschuss für Integration und Migration

-          BVV-Ausschuss für Menschen mit Behinderungen

-          BVV-Ausschuss für Gleichstellung

 

Sowohl der ersten Ergebnisse als auch die endgültige Fassung der Untersuchung wurde den Fachausschüssen zur Verfügung gestellt.

 

Der BVV-Ausschuss für Gesundheit und Soziales befasste sich in seiner Sitzung am 15.01.04 mit der Evaluation der STZ.

 

Die Punkte a) und b) waren nicht Gegenstand der Evaluation. Zielstellung war, die Umsetzung des bezirklichen Konzepts “Stadtteilzentren” zu untersuchen und einen Vergleich mit Entwicklungen in einem Bezirk ohne bezirkliches Konzept (in diesem Fall Neukölln) vorzunehmen.

So wurde lediglich im Rahmen qualitativer Interviews mit Mitarbeiter/-innen der Einrichtungen ein Wunsch nach mehr Fortbildungsangeboten erkennbar[1].

Die Einrichtungen bieten allen Mitarbeiter/-innen regelmäßig Fortbildungen an. Darüber hinaus können Fortbildungsangebote der Paritätischen Akademie und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes genutzt werden. Zusätzlich sind in der Vergangenheit Weiterbildungen durch Einbeziehung von Drittmitteln realisiert worden.

Einen wichtigen Beitrag sehen wir in der Entwicklung eines Qualitätsmanagements für die Stadtteilarbeit mit Unterstützung des PARITÄTISCHEN und die regelmäßigen Verbundstreffen zu fachlichen Fragen und der Vermittlung der Kompetenzen der jeweiligen Stadtteilzentren.

 

c)      Die Evaluation ergab, dass sich das bezirkliche Gesamtkonzept ausgesprochen positiv auf die Vernetzung und somit auf die Sicherung des Leistungsspektrums auswirkt:
“In Marzahn-Hellersdorf ist es dagegen (im Gegensatz zu Neukölln, Anm.d.Verf.) in besonderer Weise gelungen, durch eine koordinierte Vernetzung von kleinräumig organisierten Einrichtungen eine Infrastruktur aufzubauen, die auf der Ebene des Bezirks wirkt. So konnte einerseits den lokalen Bedarfslagen Rechnung getragen werden und andererseits eine einheitliche bezirkliche Versorgungsstruktur sichergestellt werden. ...”[2]
Im Ergebnis der Evaluation wurde vom PARITÄTISCHEN mit den Stadtteilzentren ein “Best-Praxis-Verfahren” entwickelt, welche den regelmäßigen Erfahrungsaustausch und die Fortbildung im Netzwerk der Stadtteilzentren sichert. Z.B. waren das Themen wie Sucht, interkulturelle und generationsübergreifende Arbeit, Familienbildung und die Arbeit mit behinderten Menschen.

 

3.      Wie hoch waren die zusätzlichen, vertragsbindenden Fördermittel im Jahr 2004 vonseiten der Verbände, die in die Qualitätssicherung einfließen sollten und an welche Träger und Projekte wurden diese schließlich vergeben?

 

Im Vertrag ist geregelt:

 

§ 2 Aufgaben und Pflichten der Vertragspartner


(2) Die Verbände bemühen sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgewählten Projekten zusätzliche Fördermittel für zusätzliche Aufgaben zur Verfügung zu stellen, die der weiteren Profilierung der Arbeit sowie der Qualitätssicherung dienen.

Die Verbände garantieren zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 45.000 Euro, darunter der DPW 25.000 Euro, die AWO 20.000 Euro.

 

(3) Die Vergabe und Verwaltung der durch die Verbände zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in der Verantwortung des jeweiligen Verbandes, denen die Träger und Projekte zugeordnet sind.

 

Der PARITÄTISCHE hat die laut Vertrag für 2004/2005 einzubringenden Mittel in Höhe von 25.000 € bereits jetzt schon zur Förderung der Stadtteilarbeit in Marzahn-Hellersdorf eingesetzt.

Aus Mitteln des PARITÄTISCHEN werden

-          die Fortbildung Qualitätsmanagement für Stadtteilzentren finanziert, an der alle Stadtteilzentren teilnehmen,

-          der Aufbau des Konsultationszentrums gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus bei BABEL e.V. unterstützt und

-          Zuwendungen an Mitgliedsorganisationen im PARITÄTISCHEN für Projekte in Marzahn-Hellersdorf  in Höhe von 81.425 € (2004 und 2005) ausgereicht.
Darin sind Drittmittel für ein interkulturelles Nachbarschaftshaus in Marzahn-Mitte für 2005 enthalten.

Nicht ausgewiesen sind hierbei die Eigenmittel der Träger der Stadtteilzentren.

 

 

4.      Registriert das Bezirksamt die Besuche einzelner Fachausschüsse in den Stadtteilzentren und

       bemerkt es durch Lesen des Protokolles, dass insbesondere Angebote in den

       Querschnittsbereichen Gleichstellung, Migrantenarbeit und Behindertenarbeit wenig oder zum

       Teil gar nicht vorhanden sind?

 

Es ist dem Bezirksamt bekannt, dass einzelne Fachausschüsse ihre Sitzungen in den Stadtteilzentren durchführen. Durch Lesen der Protokolle lässt sich die o.a. allgemein gehaltene Aussage jedoch nicht ableiten und durch Kenntnis der Arbeit der Stadtteilzentren auch widerlegen.

 

In Bezug auf die Arbeit mit Migrantinnen und Migranten stimmt dies nur sehr bedingt. Sehr gute Erfahrungen mit der Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten, vornehmlich Aussiedler/-innen und Vietnamesinnen und Vietnamesen bestehen bereits langjährig in den Stadtteilzentren Marzahn-Nordwest (Kiek in), Marzahn-Mitte (VS), Hellersdorf-Nord (AWO, SOS), Hellersdorf-Süd (Mittendrin in Hellersdorf) und Kaulsdorf (MUT).

 

Das Bezirksamt und das Kooperationsgremium verfolgen die interkulturelle Öffnung der Stadtteilzentren aktiv. Neben der konzeptionellen Weiterentwicklung der Stadtteilzentren in Bezug auf die aktive Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund und die interkulturelle Öffnung der Stadtteilzentren ist die modellhafte Entwicklung eines interkulturellen Nachbarschaftshauses in Marzahn-Mitte ein weiterer Erfolg dieser Arbeit. Durch dieses Projekt werden weitere Erfahrungen und fachliche Kompetenzen durch enge Kooperation in den Gesamtverbund der Stadtteilzentren eingebracht.

 

Mit Schreiben vom 27.11.2002 wurde dem BVV-Ausschuss für Menschen mit Behinderungen in Beantwortung der Drs. Nr. 152/V eine ausführliche Darstellung der Leistungen der STZ bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen gegeben.

 

Beispiele aus der Arbeit der STZ:

Migrationsarbeit:

STZ H-Ost - Mittendrin:

Ø      jeden Mo – Do Deutschkurse für Spätaussiedler/-innen und Migrantinnen und Migranten

STZ H-Süd - Klub 74:

Ø      2x wöchentlich Beratung durch MSD,

Ø      Mo-Fr offenes Beratungsangebot für russischsprachige Mitbürger/-innen, rege Nutzung für Übersetzungstätigkeit, Beratung und Hilfestellung von Anträgen, Wiedersprüchen etc.

STZ M-Nord – Kiek In:

Ø      Projekt Chance – Integrationsprojekt für Jugendliche mit Migrationshintergrund

Ø      Samstags Treffpunkt für Vietnamesinnen und Vietnamesen

STZ M-Mitte- Mosaik:

Ø      Beratung und Betreuung drogenabhängiger jugendlicher Spätaussiedler/-innen, daraus z.Zt. Aufbau einer Selbsthilfegruppe für diese Klientel

 

Behinderte:

STZ H-Süd – Klub 74:

Ø      Begleit- und Betreuungsdienst in Zusammenarbeit mit Sozialstationen und anderen sozialen Einrichtungen

STZ H-Ost - Mittendrin:

Ø      täglich Korbflechterei von einem ehrenamtlich tätigen Behinderten für Behinderte und mit ihnen, ist jedoch offen für alle

Ø      2 x wöchentlich Englisch-Kurse für Behinderte (1 x Anfänger, 1x Fortgeschrittene), offen für alle

 

 

Gleichstellung:

STZ M-Nord – Kiek In:

Ø      Mädchen- und Frauenprojekt mit Frauenberatung, Frauentreff, Mutter-Kind-Gruppen und Mädchentreff

STZ M-Mitte - Kieztreff VS:

Ø      Kreativgruppe bestehend nur aus Frauen, hat sich aus gemeinsamen Interessenslagen entwickelt, generell wird das STZ stark von alleinstehenden Frauen besucht bzw. die Angebote von dieser Zielgruppe überproportional genutzt

           

 

5.      Stimmt das Bezirksamt mit mir überein, dass die zusätzliche Beschäftigung mit der Verteilung der

       Gelder für den bezirklichen Migrationsdienst (MSD) in das Kooperationsgremium ein Fehler war,

       da jetzt schon vom zeitlichen Rahmen eine Vertragserfüllung zu einer qualitativen

       Nachbarschafts- und Stadtteilzentrenarbeit weder erarbeitet noch besprochen werden kann?

 

Nein!

Die Neuorientierung des MSD baut auf eine enge Vernetzung von niedrigschwelligen Angeboten der Stadtteilzentren in allen neun Stadtteilen und den spezifischen Angeboten des MSD.
Nur so können weitere Ressourcen für interkulturelle Beratungsangebote und weitere interkulturelle Aktivitäten bezirksweit erschlossen werden.

Der hiermit verbundene Trägerwechsel und die Entscheidungszuständigkeit des Kooperationsgremiums waren zeitlich sehr kurzfristig angelegt, sodass fachliche Diskussionen nur begrenzt möglich waren. Dies führte u.a. dazu, dass viel Zeit für die Entscheidung des Trägerwechsels aufgebracht werden musste, die dann den fachlichen Fragestellungen in Bezug auf die Weiterentwicklung der Stadtteilzentren durch das Kooperationsgremium fehlte.

 

Die qualitative Entwicklung der Arbeit der STZ obliegt den Vertragspartnern, ist jedoch nicht Aufgabe des Kooperationsgremiums, sondern erfolgt im Rahmen des Verbundes STZ.

 

Auszug aus dem Vertrag:

§ 2 (6) “Die Verbände und der Bezirk entwickeln das bezirkliche Konzept der STZ weiter, ebenso Qualitätssicherungsinstrumente, standardisierte Berichterstattung der Träger und Verfahren zur Erfolgskontrolle.”

§ 2 (7) “Die stadtteilübergreifende Zusammenarbeit der STZ wird von Vertragspartnern fachlich unterstützt mit dem Ziel:

-          stadtteilübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung der Träger der STZ zur Bündelung und optimalen Nutzung vorhandener Ressourcen,

-          Erfahrungsaustausch

-          Entwicklung von fachlichen Standards

-          Öffentlichkeitsarbeit

-          Fortbildung und Fachdiskussion

-          Qualitative Weiterentwicklung des Leistungsprofils der STZ

 

Das bezirkliche Konzept beinhaltet die Zusammenarbeit der STZ im Rahmen eines Verbundes.

Der Verbund arbeitet auf Grundlage eines Arbeitsplans dessen Schwerpunkt die qualitative Weiterentwicklung der Arbeit der STZ ist.

Insofern erfolgt die qualitative Entwicklung der Arbeit der STZ innerhalb der Verbundstruktur, als Bestandteil des Vertrages. Sie ist nicht direkte Aufgabe des Kooperationsgremiums, wird aber durch dieses begleitet und Themenschwerpunkte abgestimmt.

 

Aufgabe des Kooperationsgremiums:

§ 3 “Das Kooperationsgremium berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten. Dies gilt für Planungen und Rahmenvorgaben, Erweiterungen, Neuaufnahmen oder Beendigung laufender Projekte, die Verwendung der finanziellen Mittel und die Weiterentwicklung der Konzeption.”

 

 

 

Dagmar Pohle

 



[1] Evaluation Stadtteilarbeit, Marzahn-Hellersdorf und Neukölln, hrsg. vom DPW, 2003, S.46

[2] Ebda, S. 48

 
 

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