Drucksache - 1926/V  

 
 
Betreff: Regenrückhaltebecken im Geltungsbereich des B-Planes XXIII-8
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale StadtBzStR ÖkStadt
Verfasser:Dr. Niemann, HeinrichNiemann, Heinrich
Drucksache-Art:AusschussantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.04.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.08.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag PDF-Dokument
2. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                                      29.06.05

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.08.05

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:      Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1926/V aus der 45. BVV vom 28.04.2005,

             Nochmalige Überprüfung der Notwendigkeit und der Kapazität des Regenrückhaltebeckens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXIII-8

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

 

Die entsprechend dem Entwurf zum Bebauungsplan XXIII-8 zur Disposition stehende Fläche für das im Geltungsbereich erforderliche Regenrückhaltebecken wurde unter Berücksichtigung der Vorschläge der Ausschussmitglieder nochmals geprüft, sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Lage des Beckens.

Die Berliner Wasserbetriebe haben im Auftrag des Landes Berlin ein Gutachten zur Ermittlung der notwendigen Flächen erarbeiten lassen. Dabei wurden während des Bebauungsplanverfahrens bereits die Flächen, von denen das Regenwasser abgeleitet wird, reduziert. Es wird nur noch das Regenwasser von öffentlichen Flächen abgeleitet und auch nur von solchen, auf denen sich die Versickerung insbesondere aufgrund ihrer Nutzung ausschließt, wie zum Beispiel Haupterschließungsstraßen, in denen das Regenwasser nicht ohne Vorbehandlung versickert werden kann oder die notwendigen Flächen fehlen.

Die Rahmenbedingungen haben sich nach nochmaliger Rücksprache mit den Wasserbetrieben nicht geändert. Eine nochmalige Reduzierung der Flächen ist daher nicht möglich.

Es wurde ebenfalls nochmals die Lage des Beckens untersucht. Es wurde geprüft, ob eine Erweiterung des Becken südlich des Wernergraben möglich wäre und so eine Erweiterung der Baufläche zwischen Straußstraße und Regenrückhaltebecken möglich wäre. Damit würde der Wernergraben mittig des Beckens verlaufen.

Der Wernergraben wird zwar zur Vorflut genutzt, hat jedoch eine eingeschränkte Kapazität, insbesondere aufgrund der geringen Einleitmengen in den Wernergraben im Land Brandenburg. Deshalb können die Regenwassermengen, die über die Kanäle in der Straußstraße und Lortzingstraße aus dem nördlichen Einzugsgebiet abgeleitet werden, nicht direkt in den Wernergraben abgeführt, sondern unter Berücksichtigung des Abbaus von Stoßbelastung über das Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Wernergraben abgeleitet werden.

Wenn die Flächen südlich des Wernergrabens für die Regenrückhaltung genutzt werden sollen, würde dies zwei separate Becken zur Folge haben. Das zweite Becken südlich des Wernergrabens müsste über einen separaten Kanal erschlossen werden, der unterhalb der bestehenden Vorflut geführt werden müsste, u.U. wären zusätzliche Pumpenanlagen erforderlich. In Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben ist, entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand, der technische Aufwand für das Betreiben eines zweiten Regenrückhaltebeckens nicht gerechtfertigt.

 

 

2

 

Gemäß den Abstimmungen in der Beratung des BVV-Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung am 06.04.2005 fand am 15.04.2005 in Anwesenheit einer Vertreterin der Berliner Wasserbetriebe eine Beratung im Stadtplanungsamt gemeinsam mit einem Vertreter des o.g. Ausschusses statt, um die Möglichkeit zu geben, die Plausibilität des vorliegenden Gutachtens zu prüfen. Es wurde das Gutachten nachvollziehbar vorgestellt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        Dr. Niemann

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für

                        Ökologische Stadtentwicklung

                       

 

 

 

 
 

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