Drucksache - 1926/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 29.06.05 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 25.08.05 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation
zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1926/V aus der 45. BVV vom 28.04.2005, Nochmalige
Überprüfung der Notwendigkeit und der Kapazität des Regenrückhaltebeckens im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXIII-8 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Die
entsprechend dem Entwurf zum Bebauungsplan XXIII-8 zur Disposition stehende
Fläche für das im Geltungsbereich erforderliche Regenrückhaltebecken wurde
unter Berücksichtigung der Vorschläge der Ausschussmitglieder nochmals geprüft,
sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Lage des Beckens. Die Berliner Wasserbetriebe haben im Auftrag des Landes Berlin ein Gutachten zur Ermittlung der notwendigen Flächen erarbeiten lassen. Dabei wurden während des Bebauungsplanverfahrens bereits die Flächen, von denen das Regenwasser abgeleitet wird, reduziert. Es wird nur noch das Regenwasser von öffentlichen Flächen abgeleitet und auch nur von solchen, auf denen sich die Versickerung insbesondere aufgrund ihrer Nutzung ausschließt, wie zum Beispiel Haupterschließungsstraßen, in denen das Regenwasser nicht ohne Vorbehandlung versickert werden kann oder die notwendigen Flächen fehlen. Die
Rahmenbedingungen haben sich nach nochmaliger Rücksprache mit den
Wasserbetrieben nicht geändert. Eine nochmalige Reduzierung der Flächen ist
daher nicht möglich. Es wurde
ebenfalls nochmals die Lage des Beckens untersucht. Es wurde geprüft, ob eine
Erweiterung des Becken südlich des Wernergraben möglich wäre und so eine
Erweiterung der Baufläche zwischen Straußstraße und Regenrückhaltebecken
möglich wäre. Damit würde der Wernergraben mittig des Beckens verlaufen. Der
Wernergraben wird zwar zur Vorflut genutzt, hat jedoch eine eingeschränkte
Kapazität, insbesondere aufgrund der geringen Einleitmengen in den Wernergraben
im Land Brandenburg. Deshalb können die Regenwassermengen, die über die Kanäle
in der Straußstraße und Lortzingstraße aus dem nördlichen Einzugsgebiet
abgeleitet werden, nicht direkt in den Wernergraben abgeführt, sondern unter Berücksichtigung
des Abbaus von Stoßbelastung über das Regenrückhaltebecken gedrosselt in den
Wernergraben abgeleitet werden. Wenn die
Flächen südlich des Wernergrabens für die Regenrückhaltung genutzt werden
sollen, würde dies zwei separate Becken zur Folge haben. Das zweite Becken
südlich des Wernergrabens müsste über einen separaten Kanal erschlossen werden,
der unterhalb der bestehenden Vorflut geführt werden müsste, u.U. wären
zusätzliche Pumpenanlagen erforderlich. In Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben
ist, entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand, der technische Aufwand für das
Betreiben eines zweiten Regenrückhaltebeckens nicht gerechtfertigt. 2 Gemäß den
Abstimmungen in der Beratung des BVV-Ausschusses für Ökologische
Stadtentwicklung am 06.04.2005 fand am 15.04.2005 in Anwesenheit einer
Vertreterin der Berliner Wasserbetriebe eine Beratung im Stadtplanungsamt
gemeinsam mit einem Vertreter des o.g. Ausschusses statt, um die Möglichkeit zu
geben, die Plausibilität des vorliegenden Gutachtens zu prüfen. Es wurde das
Gutachten nachvollziehbar vorgestellt. Dr. Klett Dr.
Niemann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Ökologische
Stadtentwicklung |
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