Auszug - Änderung des § 7 der GO BVV
Die BVV hat beschlossen: § 7 der Geschäftsordnung der BVV wird
geändert. Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut: "Sind die Schriftführerinnen in einer Sitzung nicht in ausreichender Zahl anwesend, so fordert die Vorsteherin die Fraktionsvorsitzende der Fraktion, deren Schriftführerin verhindert ist, auf, für die Dauer der Sitzung eine Vertreterin aus ihrer Fraktion zu benennen. Diese nimmt ihre Arbeit unverzüglich auf." |
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