Fachgruppe Bauvorhaben

Unsere Aufgaben:

Das Handeln der Bauaufsichtsbehörde ist in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen begründet.

Die Aufgaben, welche bauliche Anlagen, Bauprodukte, sonstige Anlagen, Einrichtungen und Grundstücke betreffen, wie:

  • Beratung vor Antragstellung,
  • Erteilung von Vorbescheiden,
  • Erteilung von Genehmigungen von Neu- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen baulicher Anlagen,
  • Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften,
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen,
  • Durchführung von Besichtigungen zur Gefahrenabwehr sowie Anordnung erforderlicher Zwangsmaßnahmen
  • Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen.

werden in der Bauaufsichtsbehörde Marzahn-Hellersdorf von den nach Ortsteilen aufgeteilten Gruppen wahrgenommen.

Zuständigkeitsbereiche der Bauberatung:

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Was noch wichtig ist! Bitte nutzen Sie die weiterführenden Links!

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