Gebäude müssen gemäß § 15 BauO Bln einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden Wärmeschutz haben. Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 11 BauO Bln sind Außenwandbekleidungen und Dämmungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen verfahrensfrei gestellt.
Wärmeschutz
Allgemeine Informationen:
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Gebühren:
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz
Leiter der Gruppe Marzahn/Biesdorf und stellv. Fachbereichsleiter
Frau Barsch
- Tel.: (030) 90293-5640
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail Mail an Frau Barsch
Leiterin der Gruppe Hellersdorf/Kaulsdorf/Mahlsdorf
Bauoberamtsrätin Stapf
- Tel.: (030) 90293-5690
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail an Kathrin Stapf