Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachung

Allgemeine Informationen:

Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachung dienen der vorbeugenden Abwehr von durch Brände oder Explosionen entstehenden Gefahren. Überwacht werden Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege von Personen, Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte und alte Menschen, Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen sowie Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten.

Hinweise:

Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachung richten sich an den Betreiber einer baulichen Anlage und werden von der Bauaufsichtsbehörde ggf. unter Mitwirkung der Berliner Feuerwehr und Zuladung des Grundstückseigentümers durchgeführt.

Unterlagen:

Zur Einsichtnahme vorzulegen sind die Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswegepläne sowie die aktuellen Prüfnachweise der wiederkehrend überwachungspflichtigen technischen Anlagen und Einrichtungen.

Rechtliche Grundlagen:

Gebühren:

Die Gebührenpflicht ergibt sich aus der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen – Baugebührenordnung (BauGebO) in Verbindung mit dem Gesetz über Gebühren und Beiträge.
  • Brandsicherheitsschauen: Tarifstelle 10.2
  • Betriebsüberwachungen: Tarifstelle 10.3