Anlagen sind gemäß § 3 BauO Bn so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden
und sie die allgemeinen Anforderungen ihrem Zweck entsprechend dauerhaft erfüllen und die Nutzbarkeit für alle Menschen gewährleistet ist.
Gefahrenabwehr und Allgemeine Ordnungsaufgaben
Allgemeine Informationen:
Hinweise:
Unterlagen:
Rechtliche Grundlagen:
Gebühren:
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz
kommissarische Leiterin der Gruppe Marzahn/Biesdorf
Frau Handke
- Tel.: (030) 90293-5664
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail Mail an Frau Barsch
Leiterin der Gruppe Hellersdorf/Kaulsdorf/Mahlsdorf
Bauoberamtsrätin Stapf
- Tel.: (030) 90293-5690
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail an Kathrin Stapf
Sprechzeiten
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung