Beistandschaften - Beratung und Unterstützung

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Keine Sprechzeiten im Bereich Beistandschaften vom 08. bis 26.04.2024

Der Bereich Beistandschaften und Beurkundungen des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf führt in der Zeit vom 08. – 26.04.2024 keine Sprechstunden durch.
Anfragen zu Beistandschaften oder Beurkundungen können weiterhin per Briefpost oder E-Mail an uns gerichtet werden: unterhalt@ba-mh.berlin.de

Beistandschaft

Die Beistandschaft kann der sorgeberechtigte Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder der das Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge überwiegend betreut. Die Beistandschaft umfasst die Aufgabenkreise:
  • Feststellung der Vaterschaft und
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Wenn Sie einen Antrag auf Beistandschaft stellen wollen, wird empfohlen bezüglich eines Erstgeprächs die u. g. zuständige Ansprechperson telefonisch zu kontaktieren. Im Fall der Antragstellung nutzen Sie bitte die Möglichkeit den ausgefüllten Beistandschaftsantrag, die Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder und ggf. bereits erfolgte Unterhaltsfestlegung per Briefpost an das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf – Beistandschaften 12591 Berlin zu senden.

Beratung und Unterstützung

Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder

Beratung und Unterstützung des betreuenden Elternteils eines nichtehelichen Kindes bei der Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB Abs. 2 und 4.

Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche

Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie hier:

  • Ansprechpersonen Beistand

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Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Internetseite Formulare im Jugendamt Marzahn-Hellersdorf