Schulwegpläne für Lichtenberger Schulen

Kinder überqueren Straße in der Stadt

Kinder überqueren Straße in der Stadt

Jedes Jahr zum Schulbeginn erhalten die Lichtenberger Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt vom Schul- und Sportamt ihre jeweiligen Schulwegpläne. Damit erhalten die Erziehungsberechtigten der eingeschulten Kinder eine Orientierung über die vom Straßenverkehr ausgehenden Gefährdungen in der Schulumgebung und zugleich eine Empfehlung für kindgerecht eingeschätzte sichere Schulwege.

Für Kinder sind Symbole und Wege farbenreich und verständlich eingezeichnet. Ampeln und Fußgängerüberwege werden aufgezeigt, gefährlichere Wege sind mit einem Warndreieck versehen. Für das Schulwegtraining mit den Eltern sind diese Schulwegpläne außerordentlich hilfreich. Die Erstellung der Schulwegpläne erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verkehrssicherheitsberater:innen der Polizei.

Wissenswertes zum Radfahren, gemäß § 2 Absatz 5 StVO

Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit ihren Fahrrädern den Gehweg benutzen (Benutzungspflicht). Sie dürfen auf dem Gehweg von einer Aufsichtsperson über 16 Jahre mit dem Fahrrad begleitet werden.

Ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können mit ihren Fahrrädern auf den Gehwegen verkehren (Benutzungsangebot).

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