Kindertagespflege und ergänzende Kindertagespflege

Kindertagespflege

Kindertagespflegestellen mit bis zu 3 Kindern (ab der 8. Lebenswoche bis zum 3. Lebensjahr) bieten ein alternatives Betreuungsangebot zur Krippe. Die Betreuung erfolgt familiennah im Haushalt der Tagespflegeperson.

Kindertagespflegestellen mit mehr als 5 Kindern halten ein begrenztes Platzangebot in kleinen altersgemischten Gruppen bereit, bei besonderem Bedarf auch für Kinder bis zur Einschulung. Die Betreuung dieser kleinen Gruppen erfolgt durch pädagogische Fachkräfte, zumeist in angemieteten Räumen. In einigen dieser Tagespflegestellen stehen vereinzelt auch Plätze für behinderte Kinder zur Verfügung. Die Eignung aller Kindertagespflegepersonen sowie ihre praxisbegleitende Qualifizierung wird durch das Jugendamt regelmäßig überprüft.

Ergänzende Kindertagespflege

Wenn Sie zusätzlich zur Unterbringung Ihres Kindes in einer KiTa, einer Kindertagespflegestelle oder der Nachmittagsbetreuung an einer Grundschule Betreuung zu besonderen Zeiten benötigen, können Sie ergänzende Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Genutzt wird die ergänzende Kindertagespflege häufig von alleinerziehenden Eltern, die im Schichtdienst und/oder am Wochenende arbeiten oder sich fortbilden.
• Voraussetzung ist, dass Ihr/e Kind/er Betreuung über die Öffnungszeiten ihrer Betreuungseinrichtung hinaus benötigt/en
• die ergänzende Kindertagespflege findet im häuslichen Rahmen Ihrer Familie statt
• Die Kindertagespflegeperson betreut in den frühen Morgen- oder in den Abendstunden sowie ggf. am Wochenende und über Nacht. Sie übernimmt hierbei das Bringen- und Holen zur / von der Betreuungseinrichtung, spielt mit dem Kind, richtet ihm das Frühstück / Abendessen und bringt es zu Bett.

Beantragung & Finanzierung
• die ergänzende Kindertagespflege kann nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen vom Jugendamt finanziert werden
• stellen Sie bei ihrem/r Sachbearbeiter/in der Kita-Gutscheinstelle einen Antrag

Information und Beratung zur Tagesbetreuung, Vermittlung von Kindertagesbetreuungsplätzen

Wenn Sie einen geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind in der Kindertagespflege suchen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt.
Anträge können im Familienbüro gestellt werden

Ansprechperson der Geschäftsstelle – Verwaltungsdienste für Kinder und Jugendliche in Bereich Kindertagesbetreuung