- Hat das Bezirksamt eine Person zur Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten benannt?
1.1 Wenn ja, um wen handelt es sich?
1.2 Wenn ja, wann ist dies geschehen?
1.3 Wenn nein, warum nicht?
1.4 Wenn nein, hält das Bezirksamt die benannte Stelle für verzichtbar bei seiner Arbeit?
1.5 Wenn nein, wird die Stelle zukünftig besetzt werden? (Bitte Zeitpunkt nennen)
- Was sind/wären die inhaltlichen Anforderungen bzw. das Profil dieser Stelle?
- Wie viele der zwei vorgesehenen (Mindestwert) hauptamtlichen Stellen (Vollzeitäquivalenten) zur Förderung des Radverkehrs in Spandau sind derzeit besetzt?
3.1 Seit wann besteht der aktuelle Besetzungsstand?
- Beabsichtigt das Bezirksamt zukünftig weitere Stellen zur Förderung des Radverkehrs in Spandau zu besetzen?
4.1 Wenn ja, zu wann?
4.2 Wenn nein, warum nicht?
- In welcher Form unterstützt das Bezirksamt die Pläne des Berliner Senats im Bereich der Mobilitätswende in Spandau? (Bitte konkrete Maßnahmen nennen)
- Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage „Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – Koordinierung des Radverkehrs in den Bezirken (II)“ (Drucksache 18/20136, Abgeordnetenhaus Berlin) bei der Frage nach für die Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten zuständigen Personen in den Bezirksämtern bei Spandau „Fehlanzeige“ steht?
6.1 Wenn nein, warum nicht?
- Wie kam die Antwort, auf die sich Frage 6. bezieht, zustande?