Drucksache - 1899/XIX
Im Ältestenrat am 9. Mai 2016 wurde darüber beraten, wie mit den unerledigten Drucksachen aus den früheren Wahlperioden verfahren werden soll. Es bestand Einigung darüber eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu gründen und das weitere Verfahren zu klären. Am 13. Juni 2016 vereinbarte die Arbeitsgruppe (bestehend aus je einem Mitglied einer Fraktion) alle Drucksachen aus der XVII. und XVIII. Wahlperiode mit der Ausnahme der Drucksache Nr. 2761/XVIII als erledigt zu werten.
Die offenen Drucksachen aus der XIX. Wahlperioden, bei denen ebenso ein Konsens erzielt wurde, werden gem. § 59 der Geschäftsordnung der BVV Spandau zu Beginn der XX. Wahlperiode durch die neu gewählte BVV entschieden. Anlage/n:
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