Drucksache - 1520/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt, durch das Gewerbe- und Ordnungsamt auf die Betreiber des Automarktes am Siemensdamm dahingehend einzuwirken, dass der Verkaufsbetrieb nicht zu Lasten der Anwohner geht. Begründung:
Die Anwohner fühlen sich durch den Lärm des Automarktes nachhaltig gestört. Weitere Störfaktoren sind die Vermüllung der angrenzenden Grünflächen sowie Besucher des Automarktes, die ihre Notdurft in den angrenzenden Grünflächen verrichten. |
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Bezirksamt Spandau
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