Drucksache - 1135/XIX
Öffentliche barrierefreie WC Anlagen entsprechen der DIN 18040 Teil 2 und der damit einhergehenden technischen Baubestimmung. Es handelt sich hier um einen optimalen Entwicklungsstandard, welcher unter der Berücksichtigung von Betroffenen in eigener Sache entwickelt wurde und die unterschiedlichen Nutzungsansprüche hinsichtlich der Vielfalt von Beeinträchtigungen berücksichtigt. Eine zusätzliche, individuell zu nutzende Hilfsmittelausstattung in öffentlichen, barrierefreien WC Anlage, hier, die barrierearme WC Anlage des Rathauses, kann wiederum für Dritte eine Barriere darstellen. Als Umsetzhilfe dient in der Regel ein Rutschbrett oder für die Füße ein Drehpoint welcher/s im Sanitätshandel erhältlich ist. Die Kosten zur Anschaffung werden von den Krankenkassen im Rahmen der Heilmittel Verordnung übernommen. Diese Hilfsmittel werden bei Bedarf im Gepäcknetz des Rollstuhls mitgeführt. Es handelt sich unter anderem bei dem Brett um ein praxiserprobtes, bewährtes Hilfsmittel, welches eigens für diese Zwecke, aus dem Rollstuhl heraus, auf direktem Weg auf das WC Becken führt. Deswegen ist die Freifläche von 90 cm neben den Toiletten gefordert um ein direktes Heranfahren zu ermöglichen. Eine vorgeschlagene Hängeeinrichtung ist für den häuslichen Bereich möglich, für öffentliche WC Anlagen hinsichtlich des Verunfallens sehr problematisch. Eine Aufforderung zur Annahme von Verbesserungsvorschlägen zur Gestaltung von barrierefreien WC-Anlagen im Rathaus ist nicht zielführend.
Berlin-Spandau, den 8.10. 2014
Kleebank Bezirksbürgermeister
Beschlussvorschlag:
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