Drucksache - 0925/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf zum einfachen Bebauungsplan VIII- B 5
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 13.12.2013
Anl. z. V.z.K. v. 13.12.2013

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Beschluss des Bezirksamtes vom 26. November 2013 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 5

 

in Anlage beigefügt:

1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 4.000

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 26. November 2013 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 5

für die Grundstücke Möllentordamm 7 - 11 (Bereich 1),

für eine Teilfläche des Grundstücks Hoher Steinweg 7 (Bereich 2),

für die Grundstücke Hoher Steinweg 1 - 6 (Bereich 3),

für das Grundstück Hoher Steinweg 1A (Bereich 4),

für die Grundstücke Möllentordamm 1 - 4 A, Behnitz 6 - 7, Kolk 8 - 14 (Bereich 5),

für die Grundstücke Kolk 1 - 7 (Bereich 6),

für die Grundstücke Kinkelstraße 23 - 35, Ritterstraße 7 - 8, Viktoria - Ufer 3 - 11 (Bereich 7),

für die Grundstücke Reformationsplatz 1 - 4 (Bereich 8),

für die Grundstücke Carl - Schurz - Straße 40/46, Markt 11 - 14, Mönchstraße 1/9 (Bereich 9 ), für die Grundstücke Moritzstraße 18 - 21, Kinkelstraße 42 - 43 (Bereich 10),

für die Grundstücke Breite Straße 25 - 29, Fischerstraße 20 - 25 (Bereich 11),

für die Grundstücke Carl - Schurz - Straße 28/38, Markt 1 - 1 A, Marktstraße 5 - 11, Charlottenstraße 12 - 13 A (Bereich 12),

für die Grundstücke Carl - Schurz - Straße 14/16, Mauerstraße 16 - 18 (Bereich 13),

für eine Teilfläche des Grundstücks Breite Straße 2 - 4, 6 - 8, Lindenufer 33 - 38 sowie die Grundstücke Breite Straße 5, 9 - 13, Charlottenstraße 24a - 26 (Bereich 14) und

für die Grundstücke Breite Straße 1 / Lindenufer 39, Charlottenstraße 27 - 29, Fischerstraße 40 - 42, Lindenufer 29 - 32 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Breite Straße 2 - 4, 6 - 8, Lindenufer 33 - 38 sowie einen Abschnitt der Fischerstraße (Bereich 15)

im Bezirk Spandau einzustellen.

 

Die Beschlüsse vom 29. April 1986 und vom 18. November 1986 zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes (ABl. Nr. 11 vom 24. Februar 1989 und ABl. Nr. 21 vom 7. April 1989) sind damit aufgehoben.

 

Begründung:

 

Einstellung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 5

 

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII - B 5

Mit der Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 5 am 18. November 1986 sollte die Ansiedlung von Spielhallen sowie Schank - und Speisewirtschaften im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in der Altstadt Spandau verhindert bzw. kontrolliert werden.

Die 15 Bereiche des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 5 decken die Teilbereiche ab, in denen sich keine im Verfahren befindlichen Bebauungspläne befinden, die über eine textliche Festsetzung diese "unerwünschten" Nutzungen verhinderten.

 

Am 15. März 1978 (GVBl. vom 14. März 1978, S. 837) trat die dritte Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Spandau - Altstadt in Kraft, und die Stadtsanierung und - erneuerung konnte nach dem Städtebauförderungsgesetz erfolgen.

Die städtebaulichen Ziele der Sanierung waren die Erhaltung und Wiederherstellung der Altstadt als Zentrum des Bezirks, als Ort innerstädtischen Wohnens und als kulturhistorische Stätte.

 

Im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 5 soll die Art der baulichen Nutzung in "allgemeines Wohngebiet" und "Kerngebiet" geändert werden.

Im "allgemeinen Wohngebiet" sollen Spielhallen (bis auf nicht störende Gewerbebetriebe), Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Ställe für Kleintierhaltung aufgrund ihres den Sanierungszielen zuwiderlaufenden Charakters ausgeschlossen werden.

Im "Kerngebiet" sollen Schank- und Speisewirtschaften und Vergnügungsstätten nur in bestimmten Geschossen ausnahmsweise zulässig sein und Tankstellen ausgeschlossen werden.

Spielhallen und die Zurschaustellung von Personen soll ausgeschlossen werden.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand

Die Beschlüsse über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplan VIII - B 5 erfolgten am 29. April 1986 und am 18. November 1986 (ABl. Nr. 11 vom 24. Februar 1989 und Nr. 21 vom 7. April 1989).

Des Weiteren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 2. Oktober 1989 bis einschließlich zum 2. November 1989 durchgeführt. Ein Bezirksamtsbeschluss ist jedoch nicht gefasst worden.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

Die Weiterbearbeitung des einfachen Bebauungsplans VIII - B 5 ist seit der Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Jahr 1989 nicht weiter verfolgt worden, da der Schwerpunkt des Gesamtberliner Stadterneuerungsengagements nach der Wiedervereinigung hauptsächlich in der Festlegung von 22 Sanierungsgebieten - vorrangig im Ostteil der Stadt - lag.

Seit der Jahrtausendwende wurden wieder verstärkt öffentliche Fördermittel zur Qualifizierung der lokalen öffentlichen Infrastruktur, der Aufwertung des Wohnumfeldes und für die Finanzierung der gesetzlich verankerten Aufgaben, die dem Land Berlin bei der weiteren Vorbereitung der Sanierung und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen obliegen, eingesetzt.

Angesetzt wurde vor allem bei den innerstädtischen Quartieren und Stadtteilen, die sich durch einen besonderen Entwicklungsbedarf auszeichneten.

 

Planerisches Ziel ist die Stärkung bestimmter Bereiche oder Stadtteile durch den Ausschluss von Vergnügungsstätten. Zu diesem Zweck wird durch die Festsetzung einfacher Bebauungspläne die Baunutzungsverordnung vom 11. Juni 2013 zur Anwendung gebracht.

Die Inhalte dieser einfachen Bebauungspläne sollen das bestehende Planungsrecht (Ausweisungen des Baunutzungsplanes; Inhalte der festgesetzten Bebauungspläne) ergänzen.

 

Im Zuge dieser Entwicklung wurden bereits für die Spandauer Wilhelmstadt der einfache Bebauungsplan VIII - B 12 am 29. Januar 2013 festgesetzt und am 19. Februar 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Für den Bereich der Spandauer Neustadt wurde der einfache Bebauungsplan VIII - B 11b durch Bezirksamtsbeschluss vom 26. November 2013 festgesetzt. Die Festsetzung soll am 5. Dezember 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden.

 

Auch für die Altstadt Spandau und Teilbereiche des Kolks wurde am 3. November 2009 der Beschluss zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes VIII - B 10 durch das Bezirksamt Spandau gefasst.

Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans VIII - B 10 in der Fassung vom 15. Oktober 2009 überlappt nahezu alle Bereiche des einfachen Bebauungsplans VIII - B 5.

Der einfache Bebauungsplan VIII - B 10 umfasst das Gelände zwischen Am Juliusturm, Havelstraße, Breite Straße, Hertefeldstraße, Lindenufer, Mauerstraße, Breite Straße und Mühlengraben, eine Teilfläche des Grundstücks Carl - Schurz - Straße 12 mit Ausnahme der Grundstücke Carl - Schurz - Straße 58, 60, 62, Havelstraße 14, 15 mit Ausnahme von Teilflächen der Grundstücke Havelstraße 16, Reformationsplatz 11 und Havelstraße 17 A Ecke Reformationsplatz und das Gelände zwischen Kolk, Möllentordamm, Behnitz und Am Juliusturm sowie einen Abschnitt der Straße Kolk.

Das Bebauungsplanverfahren zum einfachen Bebauungsplan VIII - B 10 soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. Die Inhalte des Bebauungsplanes erfüllen die gemäß § 13 a BauGB erforderlichen Kriterien.

Es handelt sich bei dem einfachen Bebauungsplan VIII - B10 um einen einfachen Bebauungsplan, der auf der Grundlage des aktuellen Rechts mit dem Ausschluss von Vergnügungsstätten für bestimmte Nutzungsarten eine Maßnahme der Innenentwicklung verfolgt und die planungsrechtlich überholten Inhalte des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 5 überplant.

 

Neben der Überlappung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne VIII - B 5 und VIII - B 10 ist eine widersprüchliche Festsetzung im Hinblick auf die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den Bebauungsplanentwürfen VIII - B 5 und VIII - 183 (Bereich zwischen Breite Straße, Mauerstraße, Lindenufer und Charlottenstraße) ein weiterer Grund für die Einstellung des Bebauungsplanes VIII -B 5.

 

 

Berlin - Spandau, den 13.12.2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Röding

Bürgermeister              Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

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