Drucksache - 2904/XVIII
Der Beschluss ist an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung weitergeleitet worden. Nach Mitteilung der Außenstelle Spandau bedarf die Ausweitung der ergänzenden Betreuung und Förderung auf die Klassenstufen 5 und 6 einer Änderung der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (GsVO). Eine Betreuung in der Klassenstufe 5 und 6 ist z. Zt. nur dann möglich, wenn ein besonderer Betreuungsbedarf besteht (GsVO §26 Abs. 1). In den Ganztagsschulen in gebundener Form nehmen alle Schüler und Schülerinnen an vier Tagen der von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr verpflichtend an den durchgängig rhythmisierten Unterrichts- und Betreuungszeiten teil. Eine Änderung der Grundschulverordnung mit einer Ausdehnung auf die Klassenstufen 5 und 6 hätte einen erhöhten Personalbedarf zur Folge, der neu zu berechnen wäre. Insgesamt würde die SenBWF -Außenstelle- Spandau eine Ausdehnung des Betreuungsangebot auf die Klassenstufen 5 und 6 begrüßen.
Berlin-Spandau, den 5. Sept. 2011 Das Bezirksamt
Birkholz Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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