Drucksache - 2169/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen in der Landeshauptstadt Potsdam dafür einzusetzen, dass künftig alle Maßnahmen, die den Groß-Glienicker See betreffen, zwischen Spandau und Potsdam abgestimmt werden und insbesondere von einer Genehmigung neuer Steganlagen auf Potsdamer Seite abgesehen wird. Begründung: Während sich das Spandauer Bezirksamt um eine deutliche Reduzierung der Bootsstege am Groß-Glienicker See bemüht, erwägt Potsdam Presseberichten zufolge die Genehmigung neuer Stege am Westufer des Sees. Der Groß-Glienicker See ist jedoch ein Reinwassersee, dessen Wasserqualität regelmäßig an die EU zu melden ist. Im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist eine Verschlechterung der Wasserqualität nicht zulässig. Neue Stege am Groß-Glienicker See als Reinwassersee werden jedoch zu einer Beeinträchtigung von Schilfgürtel und Uferzone führen und damit die Wasserqualität negativ beeinflussen. Zudem gefährdet die Genehmigung neuer Stege in Potsdam ernsthaft die Spandauer Bemühungen, durch einen Abbau der Stege am Ostufer wieder einen möglichst geschlossenen Schilfgürtel zu ermöglichen. Ziel muss daher sein, dass beide zuständigen Verwaltungen ihre Maßnahmen miteinander abstimmen und Potsdam in einem ersten Schritt auf die Genehmigung neuer Stege verzichtet. |
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Bezirksamt Spandau
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