Drucksache - 2038/XVIII
1. Zwischenbericht vom 17.11.2010
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat auftragsgemäß die Veränderung der Vorfahrtsregelung am Knoten Jungfernheideweg/Popitzweg-Mäckeritzstraße geprüft. Danach muss die Einführung einer Vorfahrtregelung nach Z 301 StVO für den Jungfernheideweg an der Einmündung Popitzweg aus Verkehrssicherheitsgründen entschieden abgelehnt werden.
Im Popitzweg unmittelbar östlich Jungfernheideweg ist -initiiert durch den Prüfauftrag der BVV vom 25.05.2011, Drucksache Nr. 2803- zur Sicherung der Fußgängerquerungen ein Fußgängerüberweg -FGÜ- angeordnet worden, der voraussichtlich noch in diesem Jahre fertig gestellt wird. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im Sinne des hiesigen Beschlusses wäre, so die Straßenverkehrsbehörde, "kontraproduktiv", würde sie doch "den Verkehr in diesem relativ stark frequentierten Bereich beschleunigen". Dies sei im Interesse der Verkehrssicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen "ausdrücklich unerwünscht".
Die zuständigen Stellen des Bezirksamtes werden jedoch, auch unter Auswertung der praktischen Erfahrungen nach Verkehrsübergabe des FGÜ, diesen Bereich weiterhin genau beobachten, um ggf. kurzfristig erneut verkehrslenkend einzugreifen.
Berlin-Spandau, den 27.02.2013 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion der GAL)
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