Drucksache - 1875/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich umgehend bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Betreuung behinderter Kinder an den Spandauer sonderpädagogischen Förderschulen (Sonderschulen) in der bisherigen Qualität und Quantität erhalten bleibt und hierzu die Stellen für Schulhelfer für Kinder mit anerkanntem Förderbedarf - auch im II. Halbjahr 2009 - im bisherigen Umfang erhalten werden. Begründung: Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung. Dieses (Menschen-) Recht ist gefährdet, weil die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für das II. Halbjahr 2009 nicht ausreichen, um den Einsatz von Schulhelfern im gleichen Umfang wie bisher zu gewährleisten. Die bereits vorgenommene Reduzierung an Schulhelferstunden an einigen Schulen führt dazu, dass betroffenen Kinder nicht mehr zur Schule gehen können. Die Schulpflicht nimmt nicht nur Eltern und Kinder, sondern auch den Staat in die Verantwortung. Das Recht auf Bildung darf für kein Kind aus finanziellen Gründen eingeschränkt werden |
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Bezirksamt Spandau
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