Drucksache - 1274/XVIII
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde zwischenzeitlich unter Hinweis auf den genannten Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung um erneute Prüfung ihrer mit Stellungnahme vom 13.3.2008 dargelegten Rechtsauffassung gebeten (s. Anlage). Danach wäre eine Förderung der beitragspflichtigen Anlieger nicht nur nach dem Förderungsziel, sondern auch nach dem Kreis der Förderungsempfänger ausgeschlossen.
Eine Antwort der Senatorin steht noch aus; jedoch wurde zwischenzeitlich die bereits dargelegte Rechtsauffassung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter anderem auch in der Baustadträtesitzung bekräftigt.
Berlin - Spandau, den 11.03.2009 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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