Drucksache - 1591/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, unter hinreichender Beachtung des Urheberrechts und sonstiger Vorschriften, alle extern erstellten Baumgutachten, die es selbst veranlasst hat, vollumfänglich und unverzüglich auf den Internet-Seiten des Bezirksamtes zu veröffentlichen. An derselben Stelle sollen die Katasterauszüge sowie eine Liste der Faktoren, die neben den Inhalten eines Baumgutachtens in die Bewertung für eine Fällung eingehen, veröffentlicht werden. Neben der Liste der erstellten Gutachten soll angegeben werden, ob der*die jeweilige Gutachter*in vereidigt ist. Der Text- und Tabellenteil soll darüber hinaus von den Messprotokollen und Fotos getrennt werden, um eine einfachere Einsichtnahme zu ermöglichen. Alle zukünftigen Auftragsvergaben sollen daran geknüpft werden, dass der*die Autor*in einer vollumfänglichen Veröffentlichung zustimmt. Bis eine vollumfängliche Veröffentlichung aller Gutachten für die Allgemeinheit erfolgt ist,
Begründung: Die Veröffentlichung der Baumgutachten schafft Transparenz und das Vertrauen, dass das Bezirksamt anhand klarer Kriterien handelt, fachliches Feedback ermöglicht wird sowie auch Laien sich in die Materie einarbeiten können. Dafür ist es notwendig, dass allen Bürger*innen im Umfeld der betroffenen Bäume das Gutachten ohne Aufwand zur Verfügung steht – auch in dem Wissen, dass es andere legitime entscheidungs- relevante Faktoren gibt. Veröffentlicht werden sollen nur Daten, für die dem Grundsatz und dem Umfang nach gemäß dem Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln) ohnehin ein Auskunftsanspruch besteht. Soweit das Urheberrecht dem entgegensteht, soll nach Möglichkeit eine Zustimmung zur Veröffentlichung eingeholt werden. Das Bezirksamt ist als Auftraggeber zukünftig aber in jedem Fall frei, die Zustimmung zur Veröffentlichung als Vergabekriterium aufzunehmen.
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Bezirksamt Spandau
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