Drucksache - 1444/XX
Schlussbericht
Unter Bezugnahme auf den ersten Zwischenbericht vom 15.12.2019 kann mitgeteilt werden, dass im Bereich der Jugendförderung Spandau Stellen besetzt werden konnten. Die Unterdeckung mit festangestelltem Personal konnte damit vermindert werden, ohne den angestrebten Ausstattungsstandard erreicht zu haben. Dieser ist weiterhin Grundlage für den Erhalt bestehender Öffnungszeiten oder deren Ausweitung.
Der Rahmen wird hier durch personal- und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen gesetzt. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die bestehenden Regelöffnungszeiten bereits in erheblichem Umfang sogenannten „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ für die Mitarbeitenden beinhalten.
Eine Ausweitung von Öffnungszeiten der Jugendfreizeiteinrichtungen ist nicht per se ein Qualitätsmerkmal. Bedarfsgerechte Öffnungszeiten werden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten angestrebt. . Der Besuch von Jugendfreizeiteinrichtungen ist in stetigem Wandel bezogen auf den Wohnort, die Altersstruktur und die Interessen der einzelnen Besuchenden und Besuchenden-Gruppen. Dieser hängt wesentlich von der Angebotsstruktur, aber auch von den Mitarbeitenden ab.
Die Bandbreite der Öffnungszeiten ist also idealerweise prozesshaft auszugestalten und soll dem fachlich und partizipativ jeweils zu ermittelnden Bedarf und den Bedürfnissen der jungen Menschen Rechnung tragen. Abhängig von der Besuchenden-Struktur werden die bestehenden Öffnungszeiten im Rahmen der Jahresplanungen reflektiert und gegebenenfalls angepasst.
Berlin-Spandau, den 28.02.2021 Das Bezirksamt
Helmut Kleebank Stephan Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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