Auszug - Modifizierung Zuweisungsverfahren  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 23.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:26 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Herr Donner erläutert den Mitgliedern des Ausschusses das komplizierte Zuweisungsverfahren, das jetzt modifiziert wurde.

 

Bisher war die Zuweisung HzE aufgrund eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses von 2009 so geregelt, dass Fallzahlen im übernächsten Kalenderjahr budgetiert werden. Das wurde teilweise abgefedert, man hat das Risiko von Fallzahlensteigerungen zur Hälfte geteilt, was bedeutet, dass 50% durch das Land abgefedert wurden, die anderen 50 % durch die Bezirke. Damals glaubte man, den HzE-Ausgabenanstieg in den Griff zu bekommen, jedoch zeigt sich seit 2009, dass die HzE-Ausgaben kontinuierlich steigen.

 

Daraufhin wurde 2014 eine Arbeitsgruppe vom Senat initiiert, die nach jetzt knapp 2 Jahren ein Ergebnis vorgelegt hat. Dieses Ergebnis wurde am 10.06.2015 vom Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zur Kenntnis genommen und wird in den Haushalt 2016/2017 einfließen. Die genauen Zahlen hat das Jugendamt aufgrund der Aktualität noch nicht, die Prinzipien, nach denen es künftig geht, können jedoch erklärt werden.

 

Vorher waren Fallzahlen gleich Planmenge, was bedeutet wer viele Fälle hat hatte mehr Geld und umgekehrt, wer im Rahmen von Steuerungsmaßnahmen Fallzahlen abbauen kann, verliert auch Budget.

 

Der Plafond für das neue Modell bezieht sich weiterhin dem Ist-Ausgabestand des vorletzten Jahres. Diese "Ist-Mengen-Budgetierung" gibt es nicht mehr, sondern die "Ist-Mengen" bilden nur noch zum Teil überwiegend die Budgetierungsgrundlage und zum anderen Teil kommt es zu einer sog. Modellmengenberechnung. Diese Modellmengen werden festgelegt auf der Grundlage berlinweiter Hilfedichten. Hierbei schaut man sich die einzelnen Leistungsarten an, von denen es ungefähr 20 gibt, und von den einzelnen Produkten werden die Fallmengen der Bezirke angesehen, bildet durchschnittliche Hilfedichten und das ist dann die Grundlage für die Modellmenge.

 

Um den Bezirken wie z. B. Spandau, die sozial belasteter sind, einen Ausgleich zu gewähren, hat man diese Modellmengenberechnung eingeführt und es gibt aufgrund einer sozialstrukturellen Berechnung eine Entlastung für die Bezirke. Das damit verbundene Ziel lautet ambulant vor stationär. Man will Anreize schaffen, wenn es irgendwie geht, den stationären Bereich zumindest nicht weiter auszubauen, sondern tendenziell eher zu verkleinern und in niedrigschwellige ambulante Hilfen umzusteuern.

 

In einer Diskussion, an der sich Herr Sablotny, die Bgd. Kroggel und Baron, Frau Bindel und Frau Leymann beteiligen und Fragen nach Einzelheiten beantwortet werden rät Herr Sablotny dem JHA davon ab, allzu sehr in das Zuweisungsverfahren einzusteigen und die Vorsitzende erklärt, dass eine Klausurtagung des JHA durchgeführt werden soll, in der man über Hilfen zur Erziehung allgemein sprechen möchte, einen Film anschauen wird und mit Freien Trägern diskutieren will.


 
 

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