Auszug - XIX-079 Sondermittelantrag vom 15.03.2015 der Heinrich-Böll-Oberschule über 1.824,00 € für eine Bilinguale Kursfahrt nach London vom 19.05. bis 23.05.2015
Im Namen der Fraktion der CDU spricht sich Bezv. A. Meißner gegen den Antrag aus, da er gegen die Richtlinien zur Vergabe von Sondermitteln verstößt. Im vorliegenden Fall soll ein Haushaltstitel mit Sondermitteln verstärkt werden.
Bezv. Kessling schließt sich dieser Aussage an. Er verweist darauf, dass bei einem positiven Entscheid des Ausschusses die Beschlussfassung der BVV nach Beginn des Projektes erfolgen würde. Dies verstößt gegen die Landeshaushaltsordnung.
Der Ausschuss kommt einstimmig überein, den Antrag abzulehnen. |
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