Auszug - Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD vom 30.10.2013 betr.: Liegenschaft Pionierstraße für Kita bereithalten - überwiesen in der 25. BVV am 30.10.2013 unter Mitberatung des Jugendhilfeausschusses
BzStR Röding erläutert den Sachstand. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes (Liegenschaftsfonds) und wird seitens des Bezirksamtes planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet (§ 35 BauGB). Aus diesem Grund kann nur eine privilegierte (zulässige) Nutzung erfolgen. Die Einschätzung/das Kriterium des Bezirksamtes ist, dass es sich um eine Nutzung handeln muss, die im Zusammenhang mit dem Friedhofsbetrieb, -gewerbe und -bereich steht. Dies wurde dem Liegenschaftsfonds mitgeteilt. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist nicht möglich, da der Flächennutzungsplan deutlich die Zweckbestimmung Friedhof definiert. Unter den jetzigen planungsrechtlichen Gegebenheiten ist die Nutzung als Kindertagesstätte nicht zulässig.
Im Rahmen der Diskussion, an der sich BzStR Röding, die Bezv. Domer, Harju und Billerbeck sowie Bgd. Ließfeld beteiligen, werden die Nachfragen vom Bezirksamt beantwortet. BzStR Röding betont erneut, die derzeitige Rechtslage lässt eine Nutzung als Kinderheim, Kindertagesstätte oder eine Sondernutzung nicht zu.
Auf Antrag der Fraktion der SPD kommt der Ausschuss einstimmig überein, den Antrag zu vertagen, zumal die Mitberatung des Jugendhilfeausschusses noch erfolgen muss. |
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