Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 18:27 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Vogt verteilt die 15

 

BzStR Vogt verteilt die 15. Auflage der Broschüre "Schmerz lass nach".

 

BzStR Vogt teilt mit, dass sich in Bezug der Beschulung der Kinder von Asylbewerbern bei der Aufgabe des Gesundheitsschutzes, -vorsorge und -untersuchung, die Frage ergibt, was zuerst erfolgen muss, die Schulpflicht oder der Gesundheitsschutz.

Das Problem dabei ist, da die Asylbewerber die Erstaufnahmestellen schnell verlassen sollen, wer mit den Untersuchungen beginnen soll. Wenn eine Familie mit Kindern nur drei Tage in Spandau verweilt, muss die Frage der Beschulung nicht gestellt werden. Um aber den Nachweis zu haben, dass die Kinder in die Schule gehen können, muss eine erste Gesundheitsuntersuchung erfolgen.

Da die Erstuntersuchungen in Spandau durchgeführt werden, hat die zuständige Amtsärztin verfügt, dass die Gesundheitsuntersuchung (Infektionsschutz - TBC) vor der Untersuchung für die Schule erfolgen soll.

 

Auf die Nachfragen der Bezv. Höhne, inwieweit der Kinder- und Gesundheitsdienst in der Lage ist, die Untersuchungen, für alle Kinder die da sind, durchzuführen und gibt es Anzeichen, ob schon andere Bezirke in gleicher Form einen Erlass verhängen, antwortet Frau Dipl.-Med. Widders, dass in Spandau mit den beiden großen Aufnahmeeinrichtungen mit ungefähr 1100 Personen, eine ganz besondere Situation hinsichtlich der Zahlen vorherrscht. Die Aufnahmeeinrichtungen sind ständig überbelegt. Die Motardstraße ist für 400-450 Menschen ausgelegt. Im Schnitt sind dort immer 500-525 Menschen untergebracht. Im Waldschluchtpfad befinden sich weit über 500 Menschen. Die Einrichtungen Askanierring und die Staakener Straße kommen mit dazu.

In der Gesamtbetrachtung und unter der Berücksichtigung des § 16 Infektionsschutzgesetz wurde die Entscheidung getroffen, dass die Kinder erst dann in die Schule dürfen, wenn die beiden Untersuchungen (Poliomyelitis bei Kinder aus Syrien, geboren nach 2008 und TBC) durchgeführt wurden. Diese Maßnahme erfolgt nicht nur zum Schutz der Kinder, sondern der Gesamtbevölkerung.

Nach Rücksprache mit der Tuberkuloseberatungsstelle werden die Kinder aus den Asylbewerbereinrichtungen bevorzugt behandelt und dafür eine Frist von 3-4 Wochen angegeben. Die Frist bei den schulärztlichen Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienst liegen bei 3-4 evtl. 6 Wochen.

 

Bezv. Meys bittet dieses Thema als ordentlichen Tagesordnungspunkt für die nächste Ausschusssitzung aufzunehmen.


 
 

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