Auszug - Kündigungen an der Musikschule Spandau vermeiden Vorlage - zur Kenntnisnahme - vom 16.09.2013 (1. Zwischenbericht) - überwiesen in der 24. BVV-Sitzung am 25.09.2013 auf Antrag der Fraktion der GAL
In Beantwortung der Nachfragen der Bezv. Höhne führt Herr Albert aus, dass die Verträge zu dem von der Senatsverwaltung vorgegebenen Termin umgestellt wurden. Das heißt, zum 01.08.2013 lag ein neues Vertragswerk vor. Zum 15.09.2013 wurde erstmalig nach den neuen Abrechnungsmodalitäten ausbezahlt. Dabei handelte es sich um eine leistungsgerechte Auszahlung. Für die Bezahlung von Elterngesprächen konnte bisher keine Lösung gefunden werden. Wenn ein Schüler sich für eine Stunde entschuldigt, ist der Lehrer verpflichtet ihm ca. drei Ausweichtermine anzubieten. Werden diese Termine von dem Schüler nicht angenommen, liegt seitens des Lehrers kein Verschulden vor und er erhält somit seine Vergütung. Wird ein Ausweichtermin angenommen, erhält er für diesen neuen Termin die Vergütung. Diese Verfahrensweise ist unverändert. Neu ist, dass gemäß LHO die Leistungserbringung kontrolliert wird.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich BzStR Hanke, Herr Albert, die Bezv. Höhne, Schatz und Haß.
Die Drucksache 0817/XIX wird als abgeschlossen angesehen.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage - zur Kenntnisnahme - einhellig als Zwischenbericht zur Kenntnis. |
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