Auszug - Ausführungsvorschriften Honorare für Musikschulen korrigieren
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Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende bezirksübergreifende Initiative zu unterstützen und sich beim Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Hon
Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende bezirksübergreifende Initiative zu unterstützen und sich beim Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS)", die zum 1. August 2012 in Kraft getreten sind und mit der Einführung neuer Honorarverträge zum 1. August 2013 umgesetzt wurden, unter Berücksichtigung folgender (Mindest-) Forderungen korrigiert werden: - Ausgleich der Einkommenseinbußen für freie Mitarbeiter, die durch einen Wegfall von Monatshonoraren entstehen würden. Bis zu einer mit den Bezirken einvernehmlich ausgehandelten Lösung sollen die bestehenden Verträge mit den freien Mitarbeitern der Musikschulen gültig bleiben,
- Berücksichtigung der Vorbereitung des Unterrichts durch eine deutliche Erhöhung der Honorarsätze, insbesondere bei Prüfungen und sonstigen Tätigkeiten,
- Tarifverträge für die freien Mitarbeiter. Keine Einkommenseinbußen durch eine verzögerte Anpassung der Honorare an tarifliche Entgelterhöhungen für die Angestellten des Landes Berlin sondern jährliche und sofortige Anpassung und
- Rücknahme des Prinzips der einzelstunden- und einzeltätigkeitsgenauen Abrechnung.
- Der Musterrahmenhonorarvertrag für die freien Mitarbeiter der bezirklichen Berliner Musikschulen ist im Sinne der oben genannten Forderungen zu überarbeiten.
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Beschluss: |
28.08.2013 |
Bezirksverordnetenversammlung |
ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Verantwortlich: |
| Bezirksamt |
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Sachbearbeiter/-in: |
(alle) |
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Termin: |
05.11.2013 |
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Vermerk: |
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