Auszug - Ausführungsvorschriften Honorare für Musikschulen korrigieren  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 28.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:02 - 23:30 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0787/XIX Ausführungsvorschriften Honorare für Musikschulen korrigieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Beschluss

Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende bezirksübergreifende Initiative zu unterstützen und sich beim Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Hon

Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende bezirksübergreifende Initiative zu unterstützen und sich beim Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS)", die zum 1. August 2012 in Kraft getreten sind und mit der Einführung neuer Honorarverträge zum 1. August 2013 umgesetzt wurden, unter Berücksichtigung folgender (Mindest-) Forderungen korrigiert werden:

 

  1. Ausgleich der Einkommenseinbußen für freie Mitarbeiter, die durch einen Wegfall von Monatshonoraren entstehen würden. Bis zu einer mit den Bezirken einvernehmlich ausgehandelten Lösung sollen die bestehenden Verträge mit den freien Mitarbeitern der Musikschulen gültig bleiben,
     
  2. Berücksichtigung der Vorbereitung des Unterrichts durch eine deutliche Erhöhung der Honorarsätze, insbesondere bei Prüfungen und sonstigen Tätigkeiten,
     
  3. Tarifverträge für die freien Mitarbeiter. Keine Einkommenseinbußen durch eine verzögerte Anpassung der Honorare an tarifliche Entgelterhöhungen für die Angestellten des Landes Berlin sondern jährliche und sofortige Anpassung und
     
  4. Rücknahme des Prinzips der einzelstunden- und einzeltätigkeitsgenauen Abrechnung.
     
  5. Der Musterrahmenhonorarvertrag für die freien Mitarbeiter der bezirklichen Berliner Musikschulen ist im Sinne der oben genannten Forderungen zu überarbeiten.

  Beschluss: 28.08.2013 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 09.04.2014 realisiert Verantwortlich:
Bezirksamt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 05.11.2013  
Vermerk:

 
 

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