Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr.: Überarbeitung der Kriterien für die Beurteilung der Kaufinteressenten/-innen von Erbbaurechtsgrundstücken - überwiesen in der 19. BVV am 20.03.2013
Nachdem BzBm Kleebank die Nachfragen des Bezv. Meißner, A. zu den Voraussetzungen beantwortet, schlägt Bezv. Nikolic folgenden Änderungsantrag vor:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Kriterien für die Beurteilung der Kaufinteressenten/innen von Erbbaugrundstücken den aktuellen Vorgaben für die Förderung von Familien anzupassen und hierbei mindestens folgende Grundlagen zu beachten:
- das Diskriminierungsverbot - die Förderung familiärer Strukturen wie Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren - Verzicht auf eine Festlegung der Altersgrenze für die Erziehungsberechtigten
In der Diskussion, an der sich BzBm Kleebank, die Bezv. Meißner, A., Höhne, Meys und Ziesak beteiligen, erklärt Bezv. Meißner, A., dass eine komplette Neuformulierung der Voraussetzungen für einen Änderungsantrag wünschenswert wäre.
BzBm Kleebank erklärt, dass das Bezirksamt die Voraussetzungen überarbeiten und die rechtlichen Aspekte prüfen würde. Diese Überarbeitung würde dem Ausschuss vorgelegt werden, um dann im Rahmen der Berichterstattung darüber zu diskutieren.
Bezv. Meißner, A. führt dazu aus, dass der Ausschuss, wenn über eine Vorlage - zur Kenntnisnahme - diskutiert wird, die Angelegenheit aus der Hand geben würde. Darum wäre es gut, wenn sich der Ausschuss im Vorfeld auf einen Text verständigt und zu diesem Zweck den Antrag vertagt.
Nachdem Bezv. Meißner, A. den Antrag auf Vertagung stellt, beschließen die Mitglieder einstimmig den Antrag zu vertagen. Abstimmungsergebnis:
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