Auszug - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37. Abs. 7 LHO bei Kapitel 4040, Titel 67161 T (195.000,00 EUR)
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2010
im Kapitel 4040 Jugendamt - Familienunterstützende Hilfen
bei Titel 67161 T Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 195.000,00 EUR
werden genehmigt. |
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