Drucksache - 0229/XIX-19-01
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 15.01.2013 Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal
An die Drucksache Nr. 0229-19-01 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Zulassung von tragbaren Computern und Tablet-Computern
Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 17.10.2012 - Drucksache Nr. 0229/XIX-19-01 - :
„§ 4 Arbeitsunterlagen der Geschäftsordnung der BVV wird neu gefasst:
§ 4 Arbeitsunterlagen und technische Hilfsmittel
(1) Die Bezirksverordneten erhalten Abdrucke der Verfassung von Berlin, des Bezirksverwaltungsgesetzes, des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen, der Geschäftsordnung und sonstige Arbeitsunterlagen.
(2) Den Bezirksverordneten ist es gestattet, während der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung sowie deren Ausschüssen tragbare Computer und Tablet-Computer als sitzungsunterstützende Hilfsmittel für ihre parlamentarische Arbeit zu nutzen.
(3) Die Bezirksverordneten haben sicherzustellen, dass sie den Sitzungsverlauf durch die Nutzung dieser Geräte nicht stören oder behindern.
(4) Damit die Würde des Hauses gewahrt bleibt, ist der Vorsteher/die Vorsteherin bzw. sind die Ausschussvorsitzenden berechtigt, die Nutzung dieser Geräte bei unangemessener Verwendung bis zum Ende der jeweiligen Sitzung zu untersagen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Bezirksverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung am 17.10.2012 der vom Geschäftsordnungsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung zur Neufassung von § 4 der Geschäftsordnung gefolgt.
Ich bitte, die Drucksache Nr. 0229/XIX-19-01 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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