Drucksache - 0229/XIX-19
Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:
Der Geschäftsordnungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, an geeigneter Stelle folgende Bestimmungen in die Geschäftsordnung einzufügen:
§ XY Zulassung von tragbaren Computern und Tablet-Computern alsHilfsmittel für die Arbeit der BVV
(1) Den Bezirksverordneten ist es gestattet, während der Sitzungen der Bezirksver-ordnetenversammlung sowie deren Ausschüssen tragbare Computer und Tablet-Computer als sitzungsunterstützende Hilfsmittel für ihre parlamentarische Arbeit zu nutzen. (2) Die Bezirksverordneten haben sicherzustellen, dass sie den Sitzungsverlauf durch die Nutzung dieser Geräte nicht stören oder behindern. (3) Damit die Würde des Hauses gewahrt bleibt, ist der Vorsteher/ die Vorsteherin bzw. sind die Ausschussvorsitzenden berechtigt, die Nutzung dieser Geräte bei unan-gemessener Verwendung bis zum Ende der jeweiligen Sitzung zu untersagen.
Berlin, den 12.09.2012 |
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