Tagesordnung - 4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur  

 
 
Bezeichnung: 4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Datum: Do, 22.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung      
Ö 3     Beratung von Drucksachen      
Ö 3.1  
Lärmschutz in der Markstraße  
0044/XX  
Ö 3.2  
Historische Dorfbilder in Reinickendorf von Werbe-Großflächentafeln freihalten  
0133/XX  
Ö 3.3  
Plakatwerbung während der IGA 2017 im Frohnauer Zentrum  
0318/XX  
Ö 3.4  
Neustrukturierung des Denkmalbeirats für die XX. Wahlperiode
0171/XX  
Ö 3.5  
Öffentliche City-Toiletten erhalten  
0192/XX  
Ö 3.6  
Öffentliche Grillflächen in Reinickendorf
0246/XX  
Ö 3.7  
Stadtentwicklungspolitische Zukunftswerkstatt  
0267/XX  
Ö 3.8  
Fachaustausch über Stadtentwicklungsplanungen und Öffentlichkeitsarbeit  
0268/XX  
Ö 3.9  
Tegeler Hafenfest bürgerfreundlich gestalten  
0287/XX  
Ö 3.10  
Weiteres freies W-Lan bei Baumaßnahmen in Reinickendorf  
0312/XX  
Ö 3.11  
Beschluss über den Bebauungsplan 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 und über den Entwurf der Rechtsverordnung für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100  
Enthält Anlagen
0334/XX  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.Gegenstand des Antrages

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend des Beschlusses über den Bebauungsplan 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 und über den Entwurf der Rechtsverordnung für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100

 

 

2.Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I.Der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplanentwurf 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 wird beschlossen.

 

II.Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan 12-26B-1 wird beschlossen.

 

 

3.Begründung

Siehe Anlage

 

4.Rechtsgrundlagen

 

  • § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)
  • § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283)
  • § 36 Abs. 2b Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693)

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

6. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

keine

 

 

Anlagen:

a) Städtebaulicher Vertrag vom 02.07.2015, Änderungsvereinbarungen vom 10.11.2015 und vom 29.09.2016

b) Bebauungsplanentwurf 12-26B-1 einschließlich der textlichen Festsetzungen

c) Begründung zum Bebauungsplanentwurf 12-26B-1

d) Entwurf der Rechtsverordnung

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

   
    10.05.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 9.6 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I.Der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplanentwurf 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 wird beschlossen.

 

II.Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan 12-26B-1 wird beschlossen.

 

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur

   
    22.06.2017 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 3.11 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Gegenstand des Antrages

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend des Beschlusses über den Bebauungsplan 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 und über den Entwurf der Rechtsverordnung für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100

 

2.Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I.Der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplanentwurf 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 wird beschlossen.

 

II.Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan 12-26B-1 wird beschlossen.

 

3.Begründung

Siehe Anlage

 

4.Rechtsgrundlagen

 

  • § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)
  • § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283)
  • § 36 Abs. 2b Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693)

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

6. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

keine

 

Anlagen:

a) Städtebaulicher Vertrag vom 02.07.2015, Änderungsvereinbarungen vom 10.11.2015 und vom 29.09.2016

b) Bebauungsplanentwurf 12-26B-1 einschließlich der textlichen Festsetzungen

c) Begründung zum Bebauungsplanentwurf 12-26B-1

d) Entwurf der Rechtsverordnung

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

einstimmig beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    12.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Gegenstand des Antrages

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend des Beschlusses über den Bebauungsplan 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 und über den Entwurf der Rechtsverordnung für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100

 

 

2.Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I.Der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplanentwurf 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 wird beschlossen.

 

II.Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan 12-26B-1 wird beschlossen.

 

 

3.Begründung

Siehe Anlage

 

4.Rechtsgrundlagen

 

  • § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)
  • § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283)
  • § 36 Abs. 2b Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693)

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

6. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

keine

 

 

Anlagen:

a) Städtebaulicher Vertrag vom 02.07.2015, Änderungsvereinbarungen vom 10.11.2015 und vom 29.09.2016

b) Bebauungsplanentwurf 12-26B-1 einschließlich der textlichen Festsetzungen

c) Begründung zum Bebauungsplanentwurf 12-26B-1

d) Entwurf der Rechtsverordnung

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Annahme

Ö 3.12  
Schäfersee Sommerferienprojekt  
0355/XX  
Ö 3.13  
Reinickendorf summt  
1058/XIX-01  
Ö 4     Besprechungspunkte      
Ö 4.1  
Sachstand Zugang zur Havel Krumminer Weg 9 und 10      
Ö 4.2  
Wie hoch wird die zu erwartende Lärmbelästigung durch fließenden und ruhenden Verkehr in der Ulmenstraße, im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Hermsdorfer Beletage, nach Fertigstellung des Bauvorhabens sein?      
Ö 4.3  
Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben im Allgemeinen und bei Bauvorhaben nach § 34 BauGB im Besonderen      
Ö 4.4  
Die Am Steinberg Entwicklungsgesellschaft hat gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohner angekündigt, dass sich der Straßenverlauf der Straße Am Brunnen ändern und auf der einen Seite ein breiterer Bürgersteig eingerichtet wird und zwar zu Lasten der Vorgärten auf der anderen Seite, von denen dann voraussichtlich nichts mehr übrig bleiben würde. Wie verträgt sich diese Maßnahme damit, dass die Vorgärten unter Denkmalschutz stehen und wie steht der Fachbereich Denkmalschutz zur Zerstörung der Vorgärten im Denkmalbereich?      
Ö 4.5  
Tegeler Hafenfest 2017      
Ö 5  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 6  
Verschiedenes      
                 
 
 

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