Auszug - Beschluss über den Bebauungsplan 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 und über den Entwurf der Rechtsverordnung für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
TOP: Ö 3.11
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 22.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0334/XX Beschluss über den Bebauungsplan 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 und über den Entwurf der Rechtsverordnung für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. UmweltBezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beginn: 17:10 Uhr

 

  • die Realisierung sei eine gute Maßnahme des Bezirks gewesen, so Herr Hampel; er bittet um Nachreichung fehlender Anlagen, die im Städtebaulichen Vertrag aufgelistet seien
  • das Projekt sei ein großer Erfolg und es gäbe eine hohe Nachfrage von Studenten, so Herr BzBm Balzer

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Gegenstand des Antrages

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend des Beschlusses über den Bebauungsplan 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 und über den Entwurf der Rechtsverordnung für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100

 

2.Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I.Der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplanentwurf 12-26B-1 vom 08. Juni 2015 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7, 8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 wird beschlossen.

 

II.Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan 12-26B-1 wird beschlossen.

 

3.Begründung

Siehe Anlage

 

4.Rechtsgrundlagen

 

  • § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)
  • § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283)
  • § 36 Abs. 2b Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693)

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

6. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

keine

 

Anlagen:

a) Städtebaulicher Vertrag vom 02.07.2015, Änderungsvereinbarungen vom 10.11.2015 und vom 29.09.2016

b) Bebauungsplanentwurf 12-26B-1 einschließlich der textlichen Festsetzungen

c) Begründung zum Bebauungsplanentwurf 12-26B-1

d) Entwurf der Rechtsverordnung

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

einstimmig beschlossen


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 
 

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