Ausbildung zur Pflegefachassistentin oder zum Pflegefachassistenten in Berlin

Im November 2022 startet in Berlin die neue Ausbildung zur Pflegefachassistentin oder zum Pflegefachassistenten. Die Ausbildung dauert in Vollzeit 18 Monate und ist generalistisch ausgerichtet. Sie bereitet die Auszubildenden auf die verschiedenen Versorgungsbereiche ihrer zukünftigen pflegerischen Tätigkeit vor und eröffnet einen qualifizierten Einstieg mit staatlicher Anerkennung in die pflegeberufliche Bildung.

Gerne geben wir Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der neuen Ausbildung.

  • Wie lange dauert die Ausbildung?

    Die Ausbildung dauert in Vollzeit 18 Monate, in Teilzeit höchstens 3 Jahre. Davon entfallen 1.000 Stunden auf den theoretischen und fachpraktischen Unterricht und 1.200 Stunden auf die praktische Ausbildung. Bei beruflicher Erfahrung in der Pflege besteht die Möglichkeit, nach einem Kompetenzfeststellungsverfahren eine beschleunigte Ausbildung in 12 Monaten in Vollzeit zu absolvieren.

  • Welche Voraussetzungen müssen Auszubildende mitbringen?

    Die Ausbildung richtet sich sowohl an Schulabgängerinnen und Schulabgänger, an Menschen im mittleren Lebensalter, als auch an Menschen mit Berufserfahrung in der Pflege (z. B. Pflegehilfskräfte mit Basisqualifikation oder Betreuungskräfte).

    Bewerberinnen und Bewerber müssen gesundheitlich und persönlich geeignet sein, über die Berufsbildungsreife sowie über für die Ausbildung ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

  • Wer kann Pflegefachassistentinnen oder Pflegefachassistenten ausbilden?
    Der Ausbildungsbetrieb kann sein:
    • ein zur Versorgung nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus,
    • eine zur Versorgung nach § 71 Absatz 2 und § 72 Absatz 1 SGB XI zugelassene Einrichtung der stationären Langzeitpflege oder
    • ein zur Versorgung nach § 71 Absatz 1 und § 72 Absatz 1 SGB XI zugelassener ambulanter Pflegedienst.

    Der Träger der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetrieb) schließt mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag ab und zahlt während der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung.

    Hat der Träger der praktischen Ausbildung keine eigene Pflegeschule, dann muss er mit mindestens einer Pflegeschule einen Kooperationsvertrag abschließen.

    Das Abschließen von Ausbildungsverträgen und die Koordination der Praxiseinsätze kann der Träger der praktischen Ausbildung auch auf eine Pflegeschule übertragen.

    Muster-Kooperationsverträge für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz können Einrichtungen der stationären Akutpflege bei der Berliner Krankenhausgesellschaft und Einrichtungen der stationären und ambulanten Langzeitpflege von ihren Trägern oder Arbeitgeberverbänden auf Landesebene erhalten.

  • Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

    Die neue Ausbildung orientiert sich im Aufbau eng an der generalistischen 3-jährigen Pflegeausbildung. So findet der praktische Teil der Ausbildung ebenfalls in den drei zentralen Versorgungsbereichen, der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie in der stationären Akutpflege statt. Der theoretische und praktische Unterricht an der Pflegeschule ist alters- und versorgungsbereichsübergreifend gestaltet.

    Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, über Kooperationsverträge alle gesetzlich vorgeschriebenen Praxiseinsätze sicherzustellen.

    Insgesamt durchlaufen die Auszubildenden mindestens vier Praxiseinsätze, wobei sie die überwiegende Zeit bei ihrem Ausbildungsbetrieb eingesetzt sind:
    1. Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetrieb), hier bspw. ambulante Langzeitpflege (200 Stunden)
    2. Einsatz Versorgungbereich Akutpflege (240 Stunden)
    3. Einsatz Versorgungbereich stationäre Langzeitpflege (240 Stunden)
    4. Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung, hier ambulante Langzeitpflege (520 Stunden)
  • Ist in der praktischen Ausbildung eine Praxisanleitung vorgesehen?

    Der jeweilige Praxisbetrieb stellt sicher, dass mindestens 10 Prozent der Zeit eines Praxiseinsatzes durch eine Praxisanleitung abgedeckt werden.

    Die Praxisanleitung kann von einer Pflegefachkraft mit berufspädagogischer und regelmäßiger jährlicher Fortbildung durchgeführt werden. Davon abweichend kann auch die Hälfte der vorgeschriebenen Anleitungszeit von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern oder Pflegefachassistenten wahrgenommen werden. Auch sie benötigen eine entsprechende berufspädagogische Fortbildung mit regelmäßiger Fortbildung. Ebenso kommen andere geeignete Personen für bestimmte zu vermittelnde Kompetenzen infrage, wie bspw. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten im Bereich der Mobilisation. Hier kann eine zusätzliche berufspädagogische Fortbildung entfallen.

    Wichtig: Eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027 ermöglicht, dass die Hälfte der Anleitungen auch ohne berufspädagogische Zusatzqualifikation und Fortbildung von mindestens 3-jährig beruflich erfahrenen Pflegefachpersonen, Pflegefachassistentinnen bzw. Pflegefachassistenten oder Pflegehilfskräften unter der Gesamtverantwortung einer Praxisanleitung mit einem Abschluss als Pflegefachkraft durchgeführt werden können.

  • Wie finanziert sich die Ausbildung?

    Die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung und der Kosten für die Praxisanleitung erfolgt für Einrichtungen der stationären Akutpflege über die Krankenkassen. Für Einrichtungen der stationären und ambulanten Langzeitpflege erfolgt die Finanzierung durch Umlage nach § 82a SGB XI.

  • Was sollen Pflegefachassistentinnen oder Pflegefachassistenten nach der Ausbildung können?

    Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten sollen befähigt werden durch Pflegefachkräfte angeleitete Tätigkeiten und Pflegetätigkeiten selbständig wahrzunehmen, wobei die Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess bei der Pflegefachperson liegt.

    Aufgaben zur selbständigen Wahrnehmung:
    • Körpernahe Pflege und Betreuung zu pflegender Menschen in stabilen pflegerischen Situationen.
    • Förderung der Wiedererlangung von Fähigkeiten und Lebensgestaltung im Alltag.
    • Dokumentation des Pflegeprozesses und unterstützende Mitwirkung bei der Planung.
    • Erkennen von Veränderungen der Pflegesituation durch gezielte Beobachtung und angemessenes Handeln.
    Durch Fachkräfte angeleitete Aufgaben:
    • Mitwirkung bei Assessments und Evaluation.
    • Delegation ärztlicher Aufgaben: Vitalzeichenkontrolle, Medikamentengabe, subkutane Injektionen, Inhalationen, Einreibungen, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
    • Begleitung zu pflegender Menschen in der Endphase ihres Lebens.
    • Mitwirkung bei der Einleitung lebenserhaltender Maßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes.
  • Wie schließt die Ausbildung ab und gibt es Anschlussmöglichkeiten?

    Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und besteht aus einem praktischen, mündlichen und schriftlichen Teil.

    Da die Ausbildung generalistisch ausgerichtet ist, können Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten im Anschluss mit entsprechender Einarbeitung in allen Tätigkeitsbereichen der Pflege arbeiten.

    Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung kann auch eine 1-jährige Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann beantragt werden.

  • Was ist eine beschleunigte Ausbildung und wer kann sie absolvieren?

    Pflegehilfskräfte (Pflegebasiskurs) und Betreuungskräfte mit Berufserfahrung, die bereits mindestens 2 Jahre in Vollzeit (bei Teilzeit entsprechend länger) beruflich in der Pflege gearbeitet haben, können nach einem erfolgreichen Kompetenzfeststellungsverfahren die Pflegefachassistenzausbildung in 12 statt in 18 Monaten durchlaufen. Sie müssen die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen (persönliche und gesundheitliche Eignung, ausreichende Deutschkenntnisse, Berufsbildungsreife).

    Das Kompetenzfeststellungsverfahren findet an einer Pflegeschule nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung Pflegefachassistenz statt. Neben dem Einreichen von Arbeitszeugnissen, Fortbildungsnachweisen und einem Motivationsschreiben wird dort ein Wissenstest durchgeführt. Nach erfolgreich durchlaufenem Kompetenzfeststellungsverfahren kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Verkürzung der Ausbildung gestellt werden.

Ab Ende November 2022 stellen wir Ihnen gerne die Informationen zur Ausbildung Pflegefachassistenz als kostenlose Druckvariante zur Verfügung.

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