Städtebauliche Erhaltungsverordnung

"Altstadt Spandau"

Das Bezirksamt Spandau hat am 10. Mai 2016 beschlossen, für die Altstadt Spandau eine städtebauliche Erhaltungsverordnung zu erlassen. Ziel der Erhaltungsverordnung ist es, die geschichtliche Identität sowie die Struktur und den Bestand der historisch wertvollen Altstadt dauerhalft zu sichern, behutsam weiterzuentwickeln und an heutige Nutzungserfordernisse anzupassen. Zur Erreichung dieser Zielstellung braucht es nicht nur entsprechende rechtliche Instrumentarien, sondern auch die Unterstützung der Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümerinnen und –eigentümer sowie Gewerbetreibenden vor Ort.

Geltungsbereich ErhVo Altstadt Spandau

Gebietsabgrenzung

Die Förderkulisse sowie der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung umfassen die Altstadt Spandau und die unmittelbar umliegenden Einzugsbereiche.

Prägend für die Altstadt Spandau ist das historisch gut erhaltene Straßennetz, die Altstadtsilhouette mit Wasserlage, die Mischung der vielen unterschiedlichen Bauepochen sowie die Konzentration denkmalgeschützter Gebäude und Denkmalensembles.

Kriterien für die Zulässigkeit baulicher Maßnahmen

Die Kriterien finden Sie im Gestaltungshandbuch

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 BauGB

Downloads

  • Erhaltungsverordnung Altstadt Spandau

    PDF-Dokument (13.1 MB)
    Dokument: BA Spandau

  • Gestaltungshandbuch Altstadt Spandau

    PDF-Dokument (11.4 MB)
    Dokument: BA Spandau

  • Antrag ErVO Altstadt 2023.pdf

    PDF-Dokument (216.2 kB)
    Dokument: BA Spandau