Die Weisungsfreiheit des Leiters der Prüfgruppe und die Verortung des Vergabe-Controllings in einer Stabsstelle außerhalb der operativen Linie sowie die Stellung des externen Ombudsmannes garantiert der Korruptionsabwehrinstanz im Bezirksamt eine absolut unabhängige Stellung. Dies ist zwingend, weil die Ergebnisse der Arbeit des Ombudsmannes und der Prüfgruppe in einem Spannungsverhältnis zur politischen Selbstdarstellung der Amtsleitung stehen können. Das System wird ständig im Bezirksamt und in den Ausschüssen der BVV auf Effektivität hin abgefragt. Inzwischen hat sich auch eine politische Sensibilität in der BVV entwickelt, die die Korruptionsbekämpfung unterstützt und sogar mit Beschlüssen zusätzlich stärkt. So wird durch einen Beschluss der BVV von 2003 das Bezirksamt beauftragt, das so genannte Vier-Augen-Prinzip bei allen korruptionsgefährdeten Stellen des Bezirksamtes konsequent anzuwenden. Dieser Beschluss hat dazu geführt, dass alle entsprechenden
Arbeitseinheiten des Bewerbers selbstkritisch ihre Verwaltungsabläufe überprüft und erhebliche Verbesserungen eingeführt haben.
Durch eine für alle bauenden Bereiche geltende Arbeitsanweisung wird noch einmal die seit längerem bestehende Trennung von der Vorbereitung und Planung einer Vergabe einerseits und der Durchführung des Vergabeverfahrens andererseits durch getrennte Organisationseinheiten festgeschrieben. Dem Wettbewerbsprinzip des Vergaberechts ist stets in adäquater Weise Rechnung zu tragen. Durch eine bezirksintern geführte Vergabedatenbank gibt es entsprechende Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Auftragsvergabe. Die bezirkliche Vergabestelle hat die Befugnis, nach Einreichung der Firmenvorschläge durch den Bauleiter unabhängig einzelne Firmenvorschläge zu streichen.
Einen sehr restriktiven Kurs fährt das Konzept bei der Frage, ob Geschenke angenommen werden dürfen. Das Konzept beschäftigt sich auch mit Grenzbereichen wie Sponsoring, der Überprüfung von Inkompatibilitäten bei Nebentätigkeiten oder der in der Kommunalpolitik oft schwer einzuschätzenden geringen Distanz zwischen Entscheidungsträgern und den von den Entscheidungen betroffenen Personen.
Das Konzept kann innovativ genannt werden, da es über das Übliche und rechtlich Gebotene hinausgeht. Es bindet konsequent und mit Erfolg die „politische Leitung“ des Hauses ein und nutzt den Verwaltungsreformprozess, um organisatorische und inhaltliche Maßnahmen gegen Korruption zu implementieren. Es ist vor allem von dem psychologisch wichtigen Gedanken getragen, die Politik und vor allem alle Mitarbeiter dabei mitzunehmen. Es stärkt durch ein gezieltes Vergabe-Controlling alle Elemente, die korruptionspräventiv wirken und sensibilisiert Mitarbeiter für Einfallstore der Korruption.
Das Modell ist selbsttragend, überschaubar und schnell und kostengünstig zu implementieren. Die strukturelle Einbindung der Politik ist in allen Kommunen, Städten und höheren Ebenen mit vermutlich gleichem Effekt ähnlich organisierbar.
Wir haben vor allem Maßnahmen getroffen, die Gelegenheiten andere zu korrumpieren, im Vorfeld minimieren und die Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden, maximieren. Die wichtigsten Faktoren im Kampf gegen Korruption sind beim Bewerber Transparenz als Grundlage der Prävention und Information als Mittel zur Sensibilisierung und der Aufdeckung.